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Edeka verklagt: Verbraucherschützer kritisieren irreführende Werbung


Nach Rewe, Lidl und Penny
Verwirrspiel bei Preisen: Verbraucherschützer verklagen Edeka

Von t-online, dom

27.07.2025 - 13:15 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Edeka-Prospekt: Verbraucherschützer stören sich an einer Sparpreisangabe, die nicht für alle gilt.Vergrößern des Bildes
Ein Edeka-Prospekt: Verbraucherschützer stören sich an einer Sparpreisangabe, die nicht für alle gilt. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer)
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Hat Edeka Südwest bei einer Prospektwerbung getrickst? Für die Verbraucherzentrale ist der Fall klar.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht nun auch juristisch gegen Edeka Südwest vor. Wie Anfang der Woche bekannt wurde, haben die Verbraucherschützer eine Unterlassungsklage beim Landgericht Offenburg eingereicht. Der Vorwurf: In einer Prospektwerbung habe Edeka lediglich den rabattierten Preis für App-Nutzer angegeben, nicht aber den regulären Preis, der für alle Kunden gelte. Nach Ansicht der Verbraucherschützer verstößt dies sowohl gegen die Preisangabenverordnung als auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.

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Sternchenhinweis auf späterer Seite

Erst auf einer späteren Seite des Handzettels werde durch einen Sternchenhinweis auf Einschränkungen hingewiesen, etwa, dass das Angebot nur in bestimmten Filialen gelte. Dies schränke die Verfügbarkeit zusätzlich ein. Auch die Bewerbung von Payback-Punkten, die einen geldwerten Vorteil darstellten, sei problematisch. Edeka mache keinen Hinweis auf den tatsächlichen Gesamtpreis, heißt es auf der Website der Verbraucherzentrale.

Gabriele Bernhardt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt das geltende Recht im Interview mit der "Lebensmittel Zeitung": "Wenn in der Filiale auf Plakaten, am Regal oder im Handzettel mit Preisen geworben wird, muss nach der Preisangabenverordnung immer der Gesamtpreis angegeben werden, der für den normalen Supermarkt gilt, ohne Nutzung einer App." Kurz gesagt: Eine Werbung, die sich an die breite Kundschaft richtet, darf auch nur den allgemeingültigen Preis für die breite Kundschaft nennen.

Die Klage gegen Edeka reiht sich in eine Serie ähnlicher Verfahren ein. Zuvor hatten die Verbraucherschützer bereits rechtliche Schritte gegen Penny, Lidl und Rewe eingeleitet. Penny unterlag dabei kürzlich vor dem Landgericht Köln. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Mit Lidl wurde im April ein Vergleich geschlossen. Im Fall Rewe steht die Entscheidung noch aus.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

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