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Urteil zu Raffaello-Kugeln: Ferrero darf kein Geheimnis um Pralinenzahl machen


Urteil im Streit um "Raffaello"
Ferrero darf kein Geheimnis um Pralinenzahl machen

Von dpa
Aktualisiert am 26.10.2018Lesedauer: 1 Min.
"Raffaello"-Konfekt: Ferrero muss die Stückzahl pro Packung nennen.Vergrößern des Bildes"Raffaello"-Konfekt: Ferrero muss die Stückzahl pro Packung nennen. (Quelle: Sebalos/getty-images-bilder)
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Wie viele Pralinen sind in einer Packung "Raffaello"? Auf der Verpackung ist dazu keine Angabe zu finden. Die

Der Süßwarenhersteller Ferrero soll nach dem Willen der Justiz genauere Mengenangaben auf seine Pralinenpackungen schreiben. Im konkreten Fall ging es um eine Packung "Raffaello", bei der von außen zwar einzelne Pralinen, aber nicht deren konkrete Anzahl erkennbar war. Eine Gewichtsangabe auf der Unterseite hielten die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht für ausreichend und verlangten in dem veröffentlichten Urteil eine Angabe zur Zahl der enthaltenen Einzelpralinen.

Gesamtzahl muss angegeben werden

Wichtig war in dem Zusammenhang, dass die süßen Kugeln jeweils einzeln verpackt sind. Laut der vom Gericht angewandten Lebensmittelinformationsverordnung der EU müssen in diesem Fall die Gesamtnettofüllmenge und die Gesamtzahl der Einzelverpackungen genannt werden.

"Auswirkungen auf die gesamte Süßwarenindustrie"

Ferrero hatte die Plastikhüllen in der Vorinstanz als eine mit Bonbon-Einwickelpapier vergleichbare "Trennhilfe" bezeichnet und vor negativen Folgen eines solchen Urteils gewarnt. "Die Umsetzung eines solchen Urteils ginge an der Praxis vorbei und hätte Auswirkungen auf die gesamte Süßwarenindustrie", argumentierte das Unternehmen in der ersten Instanz vor dem Landgericht Frankfurt. Zum OLG-Urteil liegt noch keine Stellungnahme vor.

Gegen die Entscheidung kann noch Revision beim Bundesgerichtshof beantragt werden. Geklagt hatte die hessische Verbraucherzentrale.

Verwendete Quellen
  • dpa
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