t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenAktuelles

Diese Marmelade von Rossmann ist die "Mogelpackung des Monats"


13 Prozent teurer
Diese Marmelade ist die "Mogelpackung des Monats"

Von t-online, cch

Aktualisiert am 04.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Erdbeermarmelade: Die Verbraucherzentrale kürt einen bestimmten Fruchtaufstrich zur "Mogelpackung des Monats".Vergrößern des BildesErdbeermarmelade: Die Verbraucherzentrale kürt einen bestimmten Fruchtaufstrich zur "Mogelpackung des Monats". (Quelle: beats3 (Symbolbild)/getty-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat einen Brotaufstrich zur "Mogelpackung des Monats Oktober" gekürt. Die Verbraucherschützer kritisieren nicht nur den Preis des Produktes.

Die "Mogelpackung des Monats Oktober" ist der "Enerbio Fruchtaufstrich" von Rossmann. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat dieses Produkt mit dem Negativpreis ausgezeichnet. Die Sorten Erdbeere, Himbeere und Waldbeere werden seit kurzem in kleineren Gläsern verkauft. Statt zuvor 340 Gramm passen nun nur noch 300 Gramm hinein. Der Verkaufspreis wurde an die neue Füllmenge aber nicht angepasst: Das Glas wird weiterhin für 1,69 Euro verkauft. Damit sind die Aufstriche 13 Prozent teurer geworden.

Wirklich "40 Prozent weniger Zucker"?

Gleichzeitig hat der Hersteller den Zuckergehalt des Fruchtaufstriches reduziert. Die Verbraucherschützer werfen Rossmann vor, sich diese Zuckerreduktion von seinen Kunden bezahlen zu lassen, obwohl der Zucker nur durch Wasser und Pektin ersetzt worden ist. Das Produkt wird mit dem Slogan "40 Prozent weniger Zucker" beworben. "Um eine Zuckerreduktion von 40 Prozent ausloben zu können, war Rossmann sehr kreativ", schreiben die Verbraucherschützer. "Es wird etwa nicht der nahe liegende Vergleich zur alten Rezeptur des Enerbio-Fruchtaufstrichs gezogen, sondern zu einer fiktiven Erdbeerkonfitüre mit einem Zuckergehalt von 54 Prozent. Warum gerade diese Menge, ist uns schleierhaft."

Vergleicht man den Zuckergehalt der neuen Rezeptur mit jenem der alten Rezeptur, so liegt die Reduktion nur bei knapp 24 Prozent. Für Konfitüren ist laut der Konfitürenverordnung ein Mindestzuckergehalt von 55 Prozent vorgeschrieben. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, kann sein Produkt als "Fruchtaufstrich" bezeichnen. Das Produkt von Rossmann ist also ein Aufstrich, keine Konfitüre. "Rossmann vergleicht also Äpfel mit Birnen zu seinem Vorteil, um Verbrauchern eine möglichst hohe Zuckerreduktion suggerieren zu können", kritisiert die Verbraucherzentrale.

Das sagt Rossmann zur Kritik am "Enerbio Fruchtaufstrich"

In einer Stellungnahme erklärt Rossmann, dass das Angebot der Enerbio-Fruchtaufstriche überarbeitet wurde. Bei dem Fruchtaufstrich handele es sich der Drogerie zufolge um "einen neuen Artikel mit geänderter Rezeptur". Die Füllmengenreduzierung resultiere aus der Umstellung der Rezeptur. "Der höhere Einkaufspreis pro 100 Gramm aufgrund des reduzierten Zuckergehalts und gestiegener Rohstoffpreise und die überarbeitete höherwertige Rezeptur mit reduzierter Grammatur, aber nahezu vergleichbarem Volumen rechtfertigte für uns somit auch die Tatsache, hier den bekannten VK-Preis von 1,69 Euro nicht nach unten anzupassen."

Die Verbraucherzentrale wundert sich darüber, dass es sich bei dem reformulierten Enerbio-Fruchtaufstrich um ein neues Produkt handeln soll. Schließlich unterscheiden sich die Bezeichnungen der Produkte nicht wirklich: statt "Bio Erdbeer Fruchtaufstrich" heißt es jetzt "Bio Erdbeere Fruchtaufstrich". Und auch die Aufmachung sei quasi identisch mit dem Vorgängerprodukt. Zudem deute der Hinweis "Neue Rezeptur" darauf hin, dass es sich um eine überarbeitete Version handelt. "Schwer nachvollziehbar ist auch das Argument des höheren Einkaufspreises, denn pro Glas werden zwölf Prozent weniger Erdbeeren verarbeitet und weniger Zucker eingesetzt. Daran ändert auch die geringfügig höhere Menge an Pektin nichts", so die Verbraucherzentrale.

Die Verbraucherzentrale sammelt in einer Liste Beispiele für versteckte Preiserhöhungen. Regelmäßig kürt sie die Produkte, die bei vielen Verbrauchern für Unmut gesorgt haben, zur "Mogelpackung des Monats".

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website