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Sorgerecht bei Scheidung oder Trennung: Das sollten Eltern wissen


Umgang, Erziehung, Pflege
Das sollten Trennungseltern über das Sorgerecht wissen

t-online, Claudia Staub

Aktualisiert am 05.11.2023Lesedauer: 4 Min.
Kleines Mädchen an der Hand (Symbolbild): Bei einem Streit ums Sorgerecht leiden vor allem die Kinder.Vergrößern des BildesKleines Mädchen an der Hand (Symbolbild): Bei einem Streit ums Sorgerecht leiden vor allem die Kinder. (Quelle: Katharina Mikhrin/dpa)
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Wenn Eltern sich trennen, bleibt Ärger oft nicht aus. Welche Modelle es beim Sorgerecht gibt und was es dabei zu beachten gilt.

Sind Mutter und Vater verheiratet, haben sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht und hierdurch das Recht und die Pflicht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Das heißt, die Eltern kümmern sich um Erziehung und Pflege, medizinische Versorgung, bestimmen seinen Aufenthaltsort und verwalten sein Vermögen. So ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert.

Alleiniges Sorgerecht

Ein alleiniges Sorgerecht erhalten Mutter oder Vater auf Antrag beim Familiengericht. Um dem anderen Elternteil das Sorgerecht gegen dessen Willen zu entziehen, muss das Kindeswohl durch das gemeinsame Sorgerecht gefährdet sein. Den Angaben nach ist das zum Beispiel der Fall, wenn es ständig Streit um das Kind gibt oder ein Elternteil zu krank ist, um seiner Verantwortung gerecht zu werden.

Sorgerecht bei unverheirateten Eltern

Auch unverheiratete Paare können das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Das ist möglich, indem sie nach der Geburt heiraten, vom Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht übertragen bekommen oder gemeinsam eine Sorgeerklärung abgeben. Die Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden, zum Beispiel beim Jugendamt oder einem Notar, und kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.

Das Sorgerecht für minderjährige Kinder bleibt in Deutschland nach fast allen Ehescheidungen bei beiden Elternteilen. Seit der Änderung der familiengesetzlichen Regelungen 2009 liege dieser Anteil konstant bei 95 Prozent.

Gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter

Bei unverheirateten Paaren war das gemeinsame Sorgerecht lange Zeit nur mit der Zustimmung der Mutter möglich. Nach der Reform des Sorgerechts 2013 dürfen nun Väter auch gegen den Willen der Mutter die gemeinsame Sorge beim Familiengericht beantragen. Die Mutter kann dem widersprechen, muss dann aber begründen, warum eine gemeinsame Sorge dem Kindeswohl schadet. Dafür hat sie eine Frist von sechs Wochen ab dem Zeitpunkt der Geburt. Ist die Frist verstrichen oder die Begründung nicht überzeugend, entscheidet das Gericht nach Aktenlage.

Gemeinsames Sorgerecht nach Scheidung

Bei einer Scheidung der Eltern bleibt das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich bestehen. Im besten Fall einigen sich die Eltern darüber, bei wem das Kind überwiegend lebt, und wie und wann der andere Elternteil das Kind sehen darf. Bei Meinungsverschiedenheiten kann das Jugendamt den Eltern beratend zur Seite stehen.

Entscheidungen treffen beim gemeinsamen Sorgerecht

Der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend und mit Zustimmung des anderen Elternteils oder aufgrund eines Gerichtsbeschlusses lebt, kann die Angelegenheiten des Kindes im Bereich des alltäglichen Lebens allein regeln. Das betrifft zum Beispiel Essgewohnheiten, Schlafenszeiten, Nachhilfeunterricht, Besuch bei Freunden und Verwandten, Mitgliedschaft im Sportverein, Taschengeld oder die normale medizinische Versorgung.

Bei Angelegenheiten, die für ein Kind von erheblicher Bedeutung sind, ist das Einverständnis beider Elternteile nötig. Dazu zählen zum Beispiel die Bestimmung oder Änderung des Lebensmittelpunktes des Kindes, das An- und Abmelden von Schule oder Kindergarten, Entscheidungen, die die Berufswahl betreffen, eine Unterbringung des Kindes im Heim oder Internat, schwere medizinische Eingriffe oder religiöse Erziehung.

Rechte und Pflichten von Stiefeltern und nicht sorgeberechtige Eltern

Hält sich das Kind beim nicht sorgeberechtigten Elternteil auf, darf dieser ebenfalls Entscheidungen des alltäglichen Lebens treffen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich das Kind rechtmäßig dort aufhält. Sogar weiterreichende Entscheidungen dürfen als Notvertretung getroffen werden, zum Beispiel die Zustimmung zu einer Operation, dann muss jedoch Gefahr in Verzug sein. Ähnliche Befugnisse gelten für den Ehepartner des sorgeberechtigten Elternteils, also Stiefvater oder -mutter, allerdings nur im Einvernehmen mit dem Ehepartner.

Wechselmodell und Entscheidungsbefugnis

Teilen sich getrennte Eltern die Betreuung und Pflege der Kinder nahezu hälftig auf, spricht man vom paritätischen Wechselmodell. In diesem besonderen Fall gibt es keinen Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt und damit als Hauptbezugsperson gelten könnte. Eventuell müssen in dieser Variante auch Dinge des alltäglichen Lebens gemeinsam entscheiden werden, wenn sie den Alltag des anderen Elternteils betreffen. Voraussetzung für das Modell ist in der Regel, dass die Eltern miteinander kooperieren und kommunizieren.

Wann das Gericht entscheidet

Können sich die Eltern nicht einigen, bei wem das Kind leben soll, oder bei Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, beantragt meist ein Elternteil das alleinige Sorgerecht oder Teile davon, beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Ein häufiger Streitfall ist, dass ein Elternteil mit dem Kind weit weg oder ins Ausland ziehen will. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen sich die Eltern einigen oder das Gericht entscheiden lassen. Bis zur Klärung darf die Situation des Kindes nicht verändert werden. Das Familiengericht muss dann zum Wohle des Kindes entscheiden. Dabei werden eventuell auch Stellungnahmen vom Jugendamt oder familienpsychologische Gutachten berücksichtigt.

Derartige Auseinandersetzungen sind für alle Beteiligten, vor allem aber für die Kinder, sehr belastend. Weil weitreichende Entscheidungen getroffen werden, stehen alle unter enormen Druck. Zudem wurde im Rahmen einer Studie aufgedeckt, dass die Gutachten, auf die sich die Familiengerichte bei ihren Entscheidungen beziehen, oft mangelhaft sind. Eltern sollten sich vor gerichtlichen Auseinandersetzungen unbedingt beraten lassen. Lesen Sie hier, was ein Anwalt für Familienrecht kostet.

Auch das Kind selbst darf sich äußern. Je älter es ist, desto eher wird das Gericht dessen Wünsche berücksichtigen. Grundsätzlich steht immer das Kindeswohl im Vordergrund.

Das Umgangsrecht

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht dauerhaft lebt, hat ein Umgangsrecht. Im BGB heißt es im Paragraf 1684 dazu: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt." Der sorgeberechtigte Elternteil sollte den Umgang nicht erschweren oder verhindern.

Die Entscheidung über den Umgang können die Eltern selbst regeln. Ist eine Einigung nicht möglich, muss auch hier das Familiengericht eingreifen. Ein Verbot oder Ausschluss des Umgangs ist nur in schwerwiegenden Fällen, zum Beispiel Kindesmisshandlung, möglich.

Entzug des Sorgerechts

Wenn das körperliche oder seelische Wohl von Kindern gefährdet ist, darf der Staat einem oder beiden Elternteilen das Sorgerecht entziehen. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes wurde dies in Deutschland 2022 in rund 15.000 Fällen notwendig. Das Sorgerecht kann ganz oder teilweise entzogen werden und geht dann auf einen Amtsvormund über. Dieser sorgt für die Unterbringung des Kindes bei Pflegeeltern oder im Heim. In der Regel ist der Entzug des Sorgerechts der letzte Schritt einer Reihe von Maßnahmen, die der Familie helfen sollen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • destatis.de: "Adoptionen und Sorgerecht: Familiengerichte entzogen 2022 zum Schutz der Kinder 14.955 Mal das Sorgerecht"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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