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Entscheidung in Karlsruhe: Bettensteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar


Entscheidung in Karlsruhe
Bettensteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar

dpa, rtr, afp, Anja Semmelroch

Aktualisiert am 17.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Schriftzug eines Hotels: Viele Städte verlangen von Übernachtungsgästen eine Bettensteuer. (Symbolbild)Vergrößern des BildesSchriftzug eines Hotels: Viele Städte verlangen von Übernachtungsgästen eine Bettensteuer. (Symbolbild) (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa-bilder)
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Viele Städte verlangen von Reisenden eine Extra-Abgabe bei Übernachtungen. Hoteliers ist das ein Dorn im Auge. Nun hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung gefällt.

Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine sogenannte Bettensteuer verlangen. Das Bundesverfassungsgericht wies die von mehreren Hotelbetreibern aus Hamburg, Bremen und Freiburg im Breisgau erhobenen Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurück. Die Steuer belaste die betroffenen Betriebe nicht übermäßig, begründeten die Karlsruher Richter am Dienstag ihre Entscheidung. Die Länder hätten auch die Befugnis gehabt, das entsprechende Gesetz zu erlassen.

Nach der Entscheidung könnten die Städte von Verfassungswegen auch berufliche Übernachtungen mit einer Bettensteuer belegen. Damit ist es möglich, die Abgabe auf Hotelübernachtungen sogar auszuweiten.

Die Übernachtungssteuer – auch Bettensteuer, Beherbergungssteuer oder Citytax genannt – wird von zahlreichen Städten und Gemeinden erhoben. Touristen zahlen pro Nacht zusätzlich zum Preis für die Unterkunft eine Extra-Abgabe, welche die Unterkunft einziehen muss.

Warum kassieren Städte eine Bettensteuer?

Das hat mit der Entlastung von Hotels bei der Mehrwertsteuer zu tun. Seit 2010 werden nur noch sieben statt 19 Prozent fällig – damals eine von mehreren umstrittenen Steuersenkungen für den großen Konjunkturschub, die Milliardenlöcher in den öffentlichen Haushalt rissen. Es dauerte nicht lange, bis Stadtkämmerer angesichts leerer Kassen eine neue Einnahmequelle ausgemacht hatten. Die Stadt Köln hatte 2010 als erste die Idee, von Übernachtungsgästen eine Abgabe zu kassieren. Seither haben etliche Städte das Modell aufgegriffen.

Wie verbreitet sind die Bettensteuern?

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hat zuletzt Anfang 2019 nachgezählt – damals erhoben 30 Kommunen eine Bettensteuer, darunter Berlin, Flensburg, Schwerin, Münster, Erfurt und Dresden. An vielen anderen Orten gab es Versuche, die vor Gericht endeten. Nach den Dehoga-Angaben von vor drei Jahren wurden die Abgaben in ungefähr 60 Städten und Gemeinden "gerichtlich aufgehoben, ausgesetzt, politisch abgelehnt oder abgeschafft".

Wie funktioniert die Bettensteuer?

Die Abgabe fällt zusätzlich zum eigentlichen Übernachtungspreis an. Viele Kommunen verlangen je Aufenthaltstag um die fünf Prozent. Manchmal muss auch ein fester Betrag abgeführt werden, zum Beispiel drei Euro pro Nacht. In Hamburg ist die Höhe nach dem Übernachtungspreis gestaffelt. Für Kinder gibt es oft eine Ausnahme. "Beruflich zwingende" Übernachtungen dürfen seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2012 nicht mehr besteuert werden. Damit betrifft die Abgabe hauptsächlich Touristen und Leute, die privat unterwegs sind. Für das Eintreiben ist die Unterkunft zuständig.

Warum wehren sich die Hotels?

Die Branche sieht sich einseitig benachteiligt. Der Dehoga weist darauf hin, dass vom Tourismus noch viele andere profitieren würden, etwa der Einzelhandel. "Eine isolierte Belastung der Hotellerie ist daher inhaltlich nicht zu rechtfertigen." Die Steuer mache vor allem den kleinen und mittleren Hotels zu schaffen: Diese würden die Abgabe oft selbst zahlen, um ihre Gäste nicht damit belasten zu müssen. Der Verband kritisiert außerdem den bürokratischen Aufwand.

Welche Kritik gibt es noch?

Auch der Autofahrerclub ADAC lehnt die Bettensteuer ab. Anders als bei der Kurtaxe und der Fremdenverkehrsabgabe sei hier nicht sichergestellt, dass das Geld dem örtlichen Tourismus zugutekomme: "Wofür die Bettensteuer eingesetzt wird, ist nicht transparent." Der Bund der Steuerzahler bemängelt, dass in der Praxis oft nicht sauber geprüft werde, wer wirklich dienstlich unterwegs ist und wer privat.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, Reuters, AFP
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