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Reisen soll wieder einfacher werden

Von afp
Aktualisiert am 28.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Reisen in Zeiten von Omikron und Co.: Bald soll Urlaub in der EU unkomplizierter werden.
Reisen in Zeiten von Omikron und Co.: Bald soll Urlaub in der EU unkomplizierter werden. (Quelle: Francis Joseph Dean/Dean Pictures/imago-images-bilder)
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Wem es bereits schwerfällt, mit den deutschen Corona-Regeln auf dem neuesten Stand zu bleiben, dem wird es im Urlaubsland vermutlich nicht leichter fallen. Zumindest innerhalb der EU soll das Reisen nun einfacher werden.

Das Wichtigste im Überblick


  • Was ändert sich ab dem 1. Februar?
  • Was ist noch neu?
  • Was gilt überhaupt noch als gültiges Corona-Zertifikat?
  • Ist die Gültigkeit des Impfzertifikats begrenzt?
  • Was muss ich noch beachten, wenn ich in den Urlaub fahre?

Wer derzeit in den Urlaub fahren will, muss erst die Corona-Regeln im Zielland verstehen. Die können innerhalb der Europäischen Union sehr unterschiedlich sein. Ab dem 1. Februar soll es für Reisende innerhalb der 27 Mitgliedsländer einfacher werden.


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Den Ausschlag gibt dann der jeweilige Status des Reisenden und nicht mehr die Infektionslage im Herkunftsland. Denn die hochansteckende Omikron-Variante herrscht inzwischen EU-weit vor.

Was ändert sich ab dem 1. Februar?

Geimpfte oder Genesene sollen für die Einreise in ein anderes EU-Land grundsätzlich keinen zusätzlichen PCR- oder Antigen-Test mehr benötigen, wenn sie den europaweit gültigen Corona-Pass vorlegen können. Einige Länder wie Österreich verlangen dies derzeit noch.

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Italien hat bereits angekündigt, dass ab Februar der gültige Impfpass für die Einreise ausreicht und kein zusätzlicher Corona-Test mehr gemacht werden muss. Allerdings ist noch nicht sicher, ob sich auch alle anderen EU-Staaten an die neuen Regeln halten. Die 27 Mitgliedsländer einigten sich zwar diese Woche auf diese Empfehlungen, aber bei der Gesundheitspolitik haben die Mitgliedsländer weitgehend selbst das Sagen.

Was ist noch neu?

Maßgeblich soll ab Februar der Status des jeweiligen Reisenden sein, den er über seinen europaweit gültigen Corona-Pass nachweist. Er gibt Auskunft, ob jemand geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist. Nicht mehr entscheidend ist dann, wie hoch die Corona-Inzidenz in dem Herkunftsland des Reisenden ist. Daran richtete sich bisher aus, wer etwa nach Ankunft in Quarantäne musste.

Was gilt überhaupt noch als gültiges Corona-Zertifikat?

Einen gültigen Corona-Pass hat man 14 Tage nach der vollständigen Corona-Impfung sowie mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einem weniger als 24 Stunden alten negativen Schnelltest.

Für Genesene soll ihr Corona-Zertifikat EU-weit 180 Tage lang gültig sein, also sechs Monate. In Deutschland wurde diese Dauer für Genesene jedoch auf drei Monate verkürzt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte dazu an, dass er sich nun auch auf EU-Ebene für einen gültigen Genesenenstatus von drei statt sechs Monaten einsetzen will.

Ist die Gültigkeit des Impfzertifikats begrenzt?

Ja. Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate für Einreisen in andere Mitgliedsländer ab Februar nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig. Bisher waren es zwölf Monate.

Nach Ablauf der Neunmonatsfrist muss dann eine Auffrischung erfolgen. Wie lange das Impfzertifikat nach einer Booster-Impfung gültig bleibt, ist auf EU-Ebene noch nicht geregelt.

Was muss ich noch beachten, wenn ich in den Urlaub fahre?

Reisende sollten sich die länderspezifischen Corona-Regeln genau ansehen – vor allem in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts in Berlin. Ob etwa für Restaurant- oder Kinobesuche im jeweiligen Reiseland ein Corona-Test auch für Geimpfte und Genesene verpflichtend bleibt, ist weiterhin Sache der Mitgliedstaaten.

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