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EU-Urteil: Marine Le Pen muss 300.000 Euro zurückzahlen


Wegen ihrer Assistentin
Marine Le Pen muss 300.000 Euro an EU zurückzahlen

Von dpa
19.06.2018Lesedauer: 1 Min.
Marine Le Pen: Die französische Politikerin wurde in die Pariser Nationalversammlung gewählt.Vergrößern des BildesMarine Le Pen: Die französische Politikerin wurde in die Pariser Nationalversammlung gewählt. (Quelle: Nicolas Liponne/dpa-bilder)
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Die EU hat eine Rückzahlung von 300.000 Euro für die Rechtspopulistin Le Pen verhängt. Sie hatte mit dem Geld eine Assistentin entlohnt. Doch die arbeitete wohl gar nicht im Parlament.

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist mit ihrer Klage gegen eine hohe Rückzahlung an das EU-Parlament gescheitert. Le Pen müsse rund 300.000 Euro EU-Mittel erstatten, mit denen sie eine Assistentin bezahlt hatte, bestätigte das EU-Gericht in Luxemburg am Dienstag (Rechtssache T-86/17).

Die Chefin der französischen Partei Rassemblement National – bis vor kurzem Front National (FN) – konnte aus Sicht der Richter nicht nachweisen, dass ihre Mitarbeiterin von 2010 bis 2016 tatsächlich im Parlament tätig war. Gegen das Urteil sind binnen zwei Monaten Rechtsmittel möglich.

Die europäische Antibetrugsbehörde Olaf hatte Anfang 2017 mehreren FN-Abgeordneten bescheinigt, ihre im EU-Parlament angestellten Assistenten unerlaubt für die Partei in Frankreich beschäftigt zu haben. Es soll um Schäden in Millionenhöhe gehen. Weil Le Pen eine Frist zur Rückzahlung verstreichen ließ, behielt das Parlament die Hälfte ihres Abgeordnetengehaltes ein. Le Pen legte ihr EU-Mandat 2017 nieder, nachdem sie in die Pariser Nationalversammlung gewählt worden war.

Verwendete Quellen
  • dpa
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