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EU-Kommission geht erneut juristisch gegen Polen vor


Vertragsverletzungsverfahren
EU-Kommission geht erneut juristisch gegen Polen vor

Von dpa, joh

Aktualisiert am 22.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Mateusz Morawiecki: Die polnische Ministerpräsident muss sich mit einem neuen Verfahren gegen sein Land auseinandersetzen.Vergrößern des BildesMateusz Morawiecki: Der polnische Ministerpräsident muss sich mit einem neuen Verfahren gegen sein Land auseinandersetzen. (Quelle: Scanpix/imago-images-bilder)
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Wieder bezieht die Europäische Kommission deutlich Stellung gegen Polen. Auslöser sind umstrittene Urteile des höchsten polnischen Gerichts. Dem Land drohen sogar weitere finanzielle Sanktionen.

Wegen umstrittener Urteile des polnischen Verfassungsgerichts zum Status von EU-Recht geht die EU-Kommission rechtlich gegen das Land vor. Die Brüsseler Behörde leitete am Mittwoch ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren ein, das mit einer weiteren Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und schließlich mit finanziellen Sanktionen gegen Warschau enden könnte.

Nach Ansicht der EU-Kommission verstoßen die Urteile des Verfassungsgerichts unter anderem gegen den Vorrang und das Prinzip der einheitlichen Anwendung des EU-Rechts sowie gegen die bindende Wirkung von EuGH-Urteilen. Zudem äußerte die Brüsseler Behörde erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Verfassungsgerichts.

Erstes kontroverses Urteil im Juli

Hintergrund der Entscheidung ist unter anderem ein Urteil des Verfassungsgerichts von Anfang Oktober, wonach Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Dies stellt einen Eckpfeiler der europäischen Rechtsgemeinschaft infrage. Bereits im Juli hatte das polnische Gericht entschieden, dass die Anwendung einstweiliger EuGH-Verfügungen, die sich auf das Gerichtssystem des Landes beziehen, nicht mit Polens Verfassung vereinbar seien.

Schon einen Tag nach dem Oktober-Urteil machte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unmissverständlich die Position ihrer Behörde deutlich: "Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen. Diesem Grundsatz haben sich alle EU-Mitgliedstaaten als Mitglieder der Europäischen Union verschrieben." Die EU-Kommission werde "von allen Befugnissen, die uns die Verträge verleihen, Gebrauch machen, um diesem Grundsatz Geltung zu verschaffen".

Regierungspartei baut Justiz seit Jahren um

Jedoch möchte die nationalkonservative Regierung in Warschau eben diesen grundsätzlichen Vorrang des EU-Rechts nicht anerkennen. Die polnische Regierungspartei PiS baut das Justizwesen des Landes seit Jahren ungeachtet internationaler Kritik um und setzt Richter damit unter Druck. Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau eröffnet und Klagen beim EuGH eingereicht. Mehrere Reformen wurden gekippt.

Bei dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom Oktober hatte Regierungschef Mateusz Morawiecki das Gericht gebeten, ein Urteil des EuGH aus dem Frühjahr zu überprüfen. In diesem hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass das EU-Recht Mitgliedstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer Acht zu lassen, selbst wenn es sich um Verfassungsrecht handelt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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