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Regierung | Dänemark präzisiert geplantes Verbot von Koranverbrennungen


Regierung
Dänemark präzisiert geplantes Verbot von Koranverbrennungen

Von dpa
27.10.2023Lesedauer: 1 Min.
DänemarkVergrößern des BildesEine dänische Flagge weht in Kopenhagen: Die dänische Regierung sucht nach rechtlichen Wegen, um Koranverbrennungen unter Strafe zu stellen. (Quelle: picture alliance / dpa/dpa-bilder)
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Die dänische Regierung hat einen Gesetzesvorschlag zum Verbot von Koranverbrennungen im Land an mehreren Punkten angepasst.

Der Entwurf zielt nun konkret auf die unangemessene Behandlung von Schriften mit wesentlicher religiöser Bedeutung für anerkannte Glaubensgemeinschaften ab, wie das Justizministerium in Kopenhagen mitteilte. Bei der Vorstellung der Initiative vor rund zwei Monaten war zunächst von unangemessener Behandlung von Gegenständen mit wesentlicher religiöser Bedeutung die Rede gewesen.

Mit dem nun angepassten Vorschlag reagiere man unter anderem auf Anmerkungen der Polizeigewerkschaft, die während einer öffentlichen Konsultationsphase eingegangen seien, erklärte Justizminister Peter Hummelgaard. Es sei wichtig, dass der Entwurf so präzise wie möglich sei. Man müsse gegen systematische Verspottung vorgehen, die lediglich die Absicht habe, Spaltung zu säen, und damit Auswirkungen auf die Sicherheit Dänemarks und der dänischen Staatsbürger habe.

Hintergrund

Koranverbrennungen in Schweden und in Dänemark hatten im Sommer zu wütenden Reaktionen und teils gewaltsamen Protesten in muslimisch geprägten Ländern sowie diplomatischem Ärger für die skandinavischen Staaten geführt. Vor diesem Hintergrund hatte die dänische Regierung angekündigt, nach rechtlichen Wegen zu suchen, um solche Aktionen unter Strafe zu stellen. Dabei soll allerdings nicht die verfassungsmäßig geschützte Meinungsfreiheit beschnitten werden.

Das Justizministerium schrieb unter Verweis auf Polizeiangaben, dass zwischen dem 21. Juli und 24. Oktober insgesamt 483 Demonstrationen angemeldet worden seien, bei denen Bücher oder Flaggen verbrannt werden sollten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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