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Julian Assange darf nicht unmittelbar an USA ausgeliefert werden


Großbritannien verlangt Garantie der USA
Assange darf vorerst nicht ausgeliefert werden

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 26.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Julian AssangeVergrößern des BildesJulian Assange (Archivfoto): Der Wikileaks-Gründer sitzt seit beinahe fünf Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. (Quelle: Frank Augstein/AP/dpa/dpa-bilder)
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Die USA wollen Wikileaks-Gründer Julian Assange den Prozess machen und fordern dessen Auslieferung. Doch die britischen Richter verlangen Garantien.

Wikileaks-Gründer Julian Assange darf nicht unmittelbar an die USA ausgeliefert werden. Das entschied der Londoner High Court am Dienstag. Das Gericht vertagte die Entscheidung und forderte neue Garantien von den USA. Demnach hat der Australier in seinem Antrag auf Berufung gegen die drohende Auslieferung an die USA noch einmal Aufschub erhalten.

Wie die Richter ausführten, wurde der Berufungsantrag in sechs von neun Punkten abgelehnt. Bei drei weiteren Punkten hänge es davon ab, ob die US-Regierung und der britische Innenminister entsprechende Garantien abgeben könnten.

Dafür setzten die Richter in London den Anwälten der US-Regierung eine Frist von drei Wochen. Dabei soll "auf zufriedenstellende Weise" garantiert werden, dass Assange bei einem Verfahren in den USA unter dem Schutz der Gesetze zur Meinungsfreiheit stehe, hierbei dieselben Rechte genieße wie US-Staatsbürger und dass ihm nicht die Todesstrafe drohe. Eine abschließende Entscheidung soll auf Grundlage einer weiteren Anhörung am 20. Mai gefällt werden.

Assange drohen bis zu 175 Jahre Haft

Die US-Regierung will dem Australier wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen nach Angaben seiner Unterstützer bis zu 175 Jahre Haft. Washington wirft ihm vor, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben.

Assange sieht sich hingegen wegen einer journalistischen Tätigkeit strafrechtlich verfolgt. Seine Unterstützer warnen vor einem gefährlichen Präzedenzfall, der schwerwiegende Folgen für den investigativen Journalismus haben könnte.

Der Australier sitzt seit beinahe fünf Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. Vor seiner Festnahme im April 2019 hatte er sich mehrere Jahre in der ecuadorianischen Botschaft in London dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen. Diese hatten ihn zunächst wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden ins Visier genommen. Diese Anschuldigungen wurden später jedoch aus Mangel an Beweisen fallen gelassen.

Proteste vor dem Gericht

Bei einer zweitägigen Anhörung im Februar hatten beide Seiten ihre Argumente dargelegt. Assanges Anwälte führten unter anderem an, der Australier werde aus politischen Gründen verfolgt und dürfe daher nicht ausgeliefert werden. Die Anwälte der US-Justiz verwiesen auf negative Konsequenzen der Veröffentlichung vieler Tausend geheimer Dokumente durch Wikileaks.

Das Urteil am Dienstag war mit großer Spannung erwartet worden. Assanges Frau Stella hatte die Befürchtung geäußert, er könne bei einer Ablehnung des Berufungsantrags unverzüglich in ein Flugzeug in die USA gesetzt werden.

Hunderte Menschen hatten vor dem Gerichtsgebäude für eine sofortige Freilassung Assanges demonstriert. Auch Journalistenverbände, Menschenrechtsorganisationen und Politiker setzen sich für ihn ein. Nicht zuletzt die australische Regierung drängt inzwischen auf ein Ende der Strafverfolgung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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