Staatsrat weist Antrag ab Türkei-Referendum wird nicht annulliert

Das höchste Verwaltungsgericht der Türkei hat die Forderung der größten Oppositionspartei CHP zur Annullierung des Verfassungsreferendums vom 16. April zurückgewiesen.
Der sogenannte Staatsrat urteilte am Dienstag gegen den Antrag, umstrittene Entscheidungen der türkischen Wahlkommission aufzuheben, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtet. Das Gericht begründet den Schritt demnach damit, dass es für Entscheidungen der Kommission nicht zuständig sei. Ein vorheriger Antrag der CHP war ebenfalls abgewiesen worden.
Stimmzettel ohne Amtssiegel
Die CHP hatte die Petition zur Annulllierung am vergangenen Freitag beim Staatsrat vorgelegt. Der stellvertretende CHP-Vorsitzende Bülent Tezcan begründete den Antrag unter anderem damit, dass die Wahlkommission Stimmzettel ohne Amtssiegel zugelassen habe. Diese Siegel sind laut türkischem Gesetz vorgeschrieben. Die bemängelte Zulassung der Stimmzettel ohne Amtssiegel wurde auch von Beobachtern der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa registriert.
Das "Ja"-Lager von Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte das Referendum mit knappem Vorsprung gewonnen. Die geplanten Verfassungsänderungen sehen einen Umbau des parlamentarischen Systems der Türkei in ein Präsidialsystem vor. Erdogan wird das mit deutlich mehr Macht ausstatten.