Niederlage im Berufungsverfahren Trumps Steuererklärung: US-Gericht weist Einwände ab
Donald Trump will seine Steuererklärung um jeden Preis geheim halten – doch das wird immer schwieriger. Ein Gericht hat jetzt Einwände seiner Anwälte abgewehrt: Das Verfahren geht weiter.
Im Streit um die Herausgabe seiner Steuererklärungen hat US-Präsident Donald Trump eine weitere juristische Niederlage erlitten. Ein Berufungsgericht in New York wies am Montag die Einwände von Trumps Anwälten ab, die mit aller Kraft die Offenlegung der Steuerunterlagen zu verhindern versuchen.
Ein Bundesrichter hatte Anfang Oktober in New York das Argument von Trumps Rechtsanwälten zurückgewiesen, wonach gegen einen amtierenden Präsidenten keine strafrechtlichen Ermittlungen erlaubt seien. Damit wurde der New Yorker Staatsanwaltschaft der Weg geebnet, die persönlichen Steuererklärungen Trumps und die seines Konzerns aus den vergangenen acht Jahren unter Strafandrohung anzufordern.
Rechtsstreit könnte sich bis zum Supreme Court gehen
Trumps Anwälte hatten dagegen Berufung eingelegt - allerdings ohne Erfolg. Das Berufungsgericht bestätigte am Montag die vorherige Entscheidung des Bundesrichters. Der Rechtsstreit könnte am Ende vor dem obersten US-Gericht, dem Supreme Court, landen.
Der Manhattaner Staatsanwalt Cyrus Vance hatte die Steuererklärungen von Trumps Buchhalterfirma im Rahmen einer Untersuchung zu angeblichen Schweigegeldzahlungen an zwei Frauen angefordert. Beide Frauen geben an, eine Affäre mit Trump gehabt zu haben. Der Präsident weist die Vorwürfe zurück. Seine Anwälte versuchten, die Anforderung der Staatsanwaltschaft nach den Unterlagen juristisch zu blockieren.
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Trump hat seine Steuererklärungen bislang nie veröffentlicht, was bei seinen Kritikern den Verdacht befeuert, dass er etwas zu verbergen habe. Normalerweise veröffentlichen US-Präsidentschaftskandidaten ihre Steuererklärungen schon während des Wahlkampfes. Die Demokraten im US-Repräsentantenhaus bemühen sich ebenfalls seit Monaten darum, Trump zur Herausgabe seiner Steuererklärungen zu zwingen.
- Nachrichtenagentur dpa