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EuGH-Urteil: Zentraler Teil von Polens Justizreformen unzulässig


Verstoß gegen EU-Recht
EuGH: Zentraler Teil von Polens Justizreformen unzulässig

Von afp, t-online
Aktualisiert am 15.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki: Die Justizreform Polens verstößt teilweise gegen EU-Recht.Vergrößern des BildesPolens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki: Die Justizreform Polens verstößt teilweise gegen EU-Recht. (Quelle: imago-images-bilder)
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Die Justizreform in Polen ist umstritten. Kritiker sehen eine unabhängige Demokratie dadurch gefährdet. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof die Gesetze bewertet und ein Urteil gefällt.

Polen verstößt mit einem zentralen Teil seiner Justizreformen gegen EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte am Donnerstag, dass Polen mit der neuen Disziplinarordnung für Richter "gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen hat". Unter anderem biete die neu geschaffene Disziplinarkammer "nicht alle Garantien für Unabhängigkeit und Unparteilichkeit".

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Die EU streitet seit Jahren mit Warschau über die Justizreformen der rechtsnationalistischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS). Unter anderem geht es dabei um die 2018 neu geschaffene Disziplinarkammer des Obersten Gerichts, die für Disziplinarverfahren gegen Richter zuständig ist und diese beispielsweise auch suspendieren kann.

Nach Auffassung der EU-Kommission ist die Unabhängigkeit dieser Kammer fraglich, da ihre Mitglieder vom politisch kontrollierten Landesjustizrat ernannt werden. Brüssel hatte deshalb Klage in Luxemburg eingereicht. Der EuGH gab der Kommission nun Recht. Die Kammer sei "nicht unempfänglich" für Einflussnahmen durch das polnische Parlament und die Exekutive, erklärte das Gericht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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