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EU: Europäische Kommission verklagt Ungarn


Umstrittenes Orbán-Gesetz
EU verklagt Ungarn

Von t-online, fho

Aktualisiert am 03.10.2024Lesedauer: 2 Min.
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Viktor Orbán: Der ungarische Ministerpräsident stößt mit einem Gesetz auf Gegenwehr in der EU. (Quelle: IMAGO/Tilo Wiedensohler/imago)

Die Europäische Kommission verklagt Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof. Das teilte die Kommission am Donnerstag mit.

Die Europäische Kommission verklagt Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof. Das teilte die Kommission am Donnerstag mit. Grund dafür ist die Ansicht der EU-Institution, dass das ungarische Gesetz zur "Verteidigung der Souveränität" gegen das EU-Recht verstoße. Sie wirft der Regierung des Rechtsnationalisten Viktor Orbán vor, mit einer neuen Behörde die Meinungsfreiheit und andere Grundrechte einzuschränken.

In der Begründung heißt es weiter, dass das Gesetz die Einrichtung eines "Amtes für den Schutz der Souveränität" vorsehe, das die Aufgabe habe, "bestimmte Aktivitäten zu untersuchen, die angeblich im Interesse eines anderen Staates oder einer ausländischen Einrichtung, Organisation oder natürlichen Person durchgeführt werden und die Souveränität Ungarns verletzen oder gefährden könnten, sowie Organisationen, deren Aktivitäten mit ausländischer Finanzierung angeblich das Ergebnis von Wahlen oder den Willen der Wähler beeinflussen".

Kommission: Mängel wurden nicht behoben

Bereits im Februar hatte die Kommission diese Bedenken gegenüber Ungarn in Form eines Fristsetzungsschreibens geäußert. Die Antwort darauf fiel aus EU-Sicht nicht zufriedenstellend aus. Auch auf weiteres Drängen hin verteidigte Ungarn das Gesetz und wies jegliche juristischen Bedenken von sich.

"Nach sorgfältiger Prüfung der Antwort der ungarischen Behörden hält die Kommission die meisten der festgestellten Mängel aufrecht, die immer noch nicht behoben wurden", heißt es nun von der Kommission. Die Beanstandungen würden dabei mehrere in der EU-Grundrechtecharta verankerte Rechte betreffen, darunter das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, die Meinungs- und Informationsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf das Anwaltsprivileg sowie die Unschuldsvermutung, die das Recht beinhaltet, sich nicht selbst zu belasten.

Darüber hinaus vertritt die Kommission die Ansicht, dass das Gesetz gegen mehrere Grundfreiheiten des Binnenmarktes, die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, die Dienstleistungsrichtlinie und die EU-Datenschutzvorschriften verstoße.

Die Klage-Ankündigung kommt knapp eine Woche vor einem geplanten Auftritt Orbans im Europaparlament. Er will den Abgeordneten kommende Woche Mittwoch Rede und Antwort über die Ratspräsidentschaft seines Landes in diesem Halbjahr stehen. Parlamentarier erwarten einen harten Schlagabtausch.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der EU-Kommission: The Commission decides to refer HUNGARY to the Court of Justice of the European Union considering its national law on the Defence of Sovereignty to be in breach of EU law
  • Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
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