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Tunesischer Retter von Kindern wird nicht abgeschoben


Asylentscheidung in Frankreich
Tunesischer Retter von Kindern darf bleiben

Von afp
05.06.2018Lesedauer: 1 Min.
Flüchtlingslager in Frankreich: Ein Tunesier sollte abgeschoben werden – nun wurde ihm eine Festanstellung angeboten. (Archivbild)Vergrößern des BildesFlüchtlingslager in Frankreich: Ein Tunesier sollte abgeschoben werden – nun wurde ihm eine Festanstellung angeboten. (Archivbild) (Quelle: Diego Cupolo/dpa-bilder)
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2015 rettete ein Tunesier in Frankreich bei einem Brand zwei Kinder, dennoch drohte ihm die Abschiebung. Jetzt steht fest, dass er bleiben darf.

Ein von Abschiebung bedrohter tunesischer Flüchtling, der 2015 bei Paris zwei Kinder aus einer brennenden Wohnung rettete, darf nun doch in Frankreich bleiben. Der Tunesier werde darüber informiert, dass sein Abschiebebescheid aufgehoben wird, teilte die Präfektur von Val-d'Oise am Montagabend mit.

Die Präfektur verwies darauf, dass dem Tunesier jüngst eine Festanstellung in Frankreich angeboten worden sei. Überdies werde dessen "positive und uneigennützige Tat" von 2015 bei der Ausstellung eines Aufenthaltstitels berücksichtigt.

Der Tunesier hatte im April 2015 zusammen mit zwei Freunden zwei kleine Kinder aus einer Wohnung gerettet, dessen Küche in Flammen stand. Anders als die spektakuläre Kletteraktion des malischen Flüchtlings Mamoudou Gassama, der unlängst in Paris ein an einer Balkonbrüstung hängendes vierjähriges Kind vor dem wohl tödlichen Absturz aus dem vierten Stock bewahrte und zum Dank nun auf seine Einbürgerung hoffen darf, wurde die Tat des Tunesiers nicht gefilmt und somit nicht zum Internet-Hit.

Stattdessen drohte dem Mann die Abschiebung aus Frankreich. Die Zeitung "Le Parisien" hatte zuletzt mit einem Bericht auf den Fall aufmerksam gemacht.

Verwendete Quellen
  • AFP
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