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Pakistan: Gericht verbietet Jungfräulichkeitstest an Frauen und Mädchen


An Frauen und Mädchen
Pakistan verbietet "Jungfräulichkeitstests"

Von dpa
Aktualisiert am 04.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Mädchen auf einem Gemüsemarkt in Lahore, einer Stadt in Pakistan: Die Untersuchung der Jungfräulichkeit einer Frau ist nun verboten.Vergrößern des BildesMädchen auf einem Gemüsemarkt in Lahore, einer Stadt in Pakistan: Die Untersuchung der Jungfräulichkeit einer Frau ist nun verboten. (Quelle: Rana Sajid Hussai/imago-images-bilder)
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Zum Beweis ihrer Jungfräulichkeit haben pakistanische Frauen bislang einen erniedrigenden Test über sich ergehen lassen müssen. Doch das soll nun vorbei sein. Die UN hatte darum lange gekämpft.

Pakistan hat eine umstrittene und unwissenschaftliche Praxis zur angeblichen Überprüfung der Jungfräulichkeit von Frauen verboten. Die sogenannten "Zwei-Finger-Tests" seien illegal und verstießen gegen die pakistanische Verfassung, teilte das Hohe Gericht in der östlichen Stadt Lahore am Montag mit.

Bei der invasiven Praxis überprüfen Ärztinnen etwa bei Vergewaltigungsopfern, ob das Jungfernhäutchen der Mädchen oder Frauen intakt ist. Die Tests, die seit Jahrzehnten durchgeführt wurden, haben nach Angaben der Vereinten Nationen (UN) keine wissenschaftliche oder klinische Grundlage.

Forderung der UN seit zwei Jahren

Seit zwei Jahren fordern die UN ein Ende der sogenannten "Jungfräulichkeitstests". Die Tests verstärken Menschenrechtlern zufolge die Ungleichheit der Geschlechter. Das Aussehen des Jungfernhäutchens von Mädchen oder Frauen könne nicht beweisen, ob sie Geschlechtsverkehr hatten oder sexuell aktiv sind, erklärten die UN. Die Untersuchung könne zudem schmerzhaft, erniedrigend und traumatisch sein. Auch das Gericht folgte dieser Argumentation.

Petition von Menschenrechtlern war im März gestartet

In Pakistan hatten Menschenrechtler im März eine Petition gestartet, um der Praxis ein Ende zu setzen. Das Ministerium für Recht und Justiz hatte im Oktober bereits empfohlen, dass die Tests nicht Bestandteil von Strafermittlung sein sollen. Sogenannte "Jungfräulichkeitstests" gelten international als Menschenrechtsverletzung. Sie sind gemäß Artikel 7 des Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie Artikel 16 der Konvention gegen Folter geächtet. Beide Verträge hat Pakistan ratifiziert.

Im Dezember wurden in Pakistan auch Gesetzesverschärfungen für Vergewaltiger beschlossen. Sexualstraftätern drohen künftig in besonders schweren Fällen von Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch chemische Kastration oder die Todesstrafe. Die Neuregelungen werden als Reaktion auf mehrere Sexualverbrechen gesehen, die in dem südasiatischen Land zu Empörung geführt hatten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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