t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikAuslandInternationale Politik

Europäische Union (EU) erkennt Präsidentschaftswahl in Syrien nicht an


"Weder frei noch fair"
EU erkennt syrische Präsidentschaftswahl nicht an

Von afp
27.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Syriens Machthaber Baschar al-Assad: Bereits zum zweiten Mal will er sich in Kriegszeiten wiederwählen lassen.Vergrößern des BildesSyriens Machthaber Baschar al-Assad: Bereits zum zweiten Mal will er sich in Kriegszeiten wiederwählen lassen. (Quelle: Hassan Ammar/AP/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Das Ergebnis der Wahl steht noch aus, der Sieg des Machthabers Assad gilt aber als sicher. Die EU wird das Ergebnis nicht akzeptieren und hat Sanktionen gegen das Bürgerkriegsland verlängert.

Die EU erkennt die Präsidentschaftswahl im Bürgerkriegsland Syrien nicht an. Wie der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell am Donnerstag nach Beratungen der Außenminister der 27 Mitgliedstaaten in Lissabon sagte, betrachtet die EU den Urnengang als "weder frei noch fair". Er werde "nicht zur Beilegung des Konflikts" in Syrien beitragen. Die Wahl werde auch zu keinerlei Initiative "für die internationale Normalisierung (der Beziehungen) zum syrischen Regime" führen.

Bei der Präsidentschaftswahl handelt es sich um die zweite seit dem Beginn des Bürgerkriegs in Syrien 2011, in dem fast 390.000 Menschen getötet und Millionen weitere vertrieben wurden. Ein Sieg des seit dem Jahr 2000 regierenden Machthabers Baschar al-Assad gilt als sicher. Das Ergebnis wird für Freitagabend erwartet.

Sanktionen gegen das "syrische Regime"

Die EU hatte am Donnerstag ihre Sanktionen gegen Assads Regierung und ihre Unterstützer verlängert. Die Strafmaßnahmen "gegen das syrische Regime" und seine Unterstützer blieben bis zum 1. Juni 2022 in Kraft, teilte der Rat der Mitgliedstaaten am Donnerstag mit. Zu ihnen gehören unter anderem ein Öl-Embargo, Beschränkungen für Investitionen und das Einfrieren von Guthaben der syrischen Zentralbank. Zudem gelten Einreise- und Vermögenssperren gegen 283 Syrer, und die Vermögen von 70 Organisationen und Unternehmen wurden eingefroren.

Ein Waffenembargo gegen Syrien ist nicht mehr in Kraft, nachdem seine Verlängerung 2013 gescheitert war. Großbritannien und Frankreich hatten diese verhindert, um Waffen an Gegner Assads liefern zu können.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website