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190 Demokratische Abgeordnete reichen Klage gegen Donald Trump ein


"Das Versagen des Präsidenten"
Klagen eingereicht: Abgeordnete erheben schwere Vorwürfe gegen Trump

Von reuters
Aktualisiert am 14.06.2017Lesedauer: 1 Min.
Trump-Hotel in WashingtonVergrößern des BildesTrump wird vorgeworfen, er habe den Kongress nicht über Vergütungen unterrichtet, die er aus Unternehmen wie dem Trump International Hotel in Washington, bezieht (Quelle: Maren Hennemuth/dpa-bilder)
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Mehr als 190 demokratische Abgeordnete haben Klage gegen US-Präsident Donald Trump wegen dessen Firmen-Imperiums eingereicht. Sie werfen Trump vor, Geld von ausländischen Regierungen über seine Unternehmensgruppe erhalten zu haben, ohne dass der US-Kongress dem zugestimmt hat.

Dies widerspreche der US-Verfassung, heißt es in der Klage. "Das Versagen des Präsidenten, uns über diese Vergütungen aufzuklären und diese Zahlungen und Zuwendungen offen zulegen, bedeutet, dass wir unseren Job nicht machen können. Wir können nichts zustimmen, was wir nicht wissen", sagte Senator Richard Blumenthal, der zu den Klägern gehört.

Ähnliche Anschuldigungen haben erst am Montag die Generalstaatsanwälte von Maryland und dem District of Columbia in ihrer Klage erhoben. Weitere derartige Klagen stammen von Nicht-Regierungsorganisationen und einem Restaurant-Unternehmen.

Klagen seien politisch motiviert

Das Präsidialamt antwortete zunächst nicht auf Rückfragen, hatte zuletzt jedoch die anderen Klagen als politisch motiviert zurückgewiesen. Trumps Unternehmensgruppe hatte angegeben, Einnahmen von ausländischen Regierungen an das Finanzministerium weiterzuleiten. Das Justizministerium lehnte eine Stellungnahme ab.

Der Immobilien-Milliardär hatte nach seinem Amtsantritt im Januar die Leitung der Dachgesellschaft Trump Organization zwar an seine Söhne übertragen. Beanstandet wird aber, dass er weiterhin der Besitzer ist und Einnahmen aus dem Geschäft beziehen kann.

Zu den Unternehmen gehört unter anderem das Trump International Hotel in der Hauptstadt Washington. Der US-Verfassung zufolge darf ein Amtsträger ohne Zustimmung des Kongresses keine Geschenke ausländischer Regierungen annehmen.

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