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Bußgeld gegen Hass-Kommentare in sozialen Netzwerken kommt


"Bußgeld muss wehtun"
Regierung einigt sich im Kampf gegen Hass-Kommentare

Von dpa
Aktualisiert am 14.01.2017Lesedauer: 1 Min.
Die Große Koalition will schärfer gegen Hass-Kommentare in sozialen Medien vorgehen.Vergrößern des BildesKoalition will schärfer gegen Hasskommentare in sozialen Netzwerken vorgehen (Quelle: dpa-bilder)
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Hass-Kommentare und gefälschte Nachrichten in sozialen Medien sollen künftig mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden. Darauf haben sich CDU/CSU und SPD verständigt. Das berichtet die "Rheinische Post" unter Berufung auf ein Gespräch zwischen Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

Die Koalition will demnach künftig darauf bestehen, dass Facebook, Twitter und andere Plattformen leicht zugängliche Beschwerdestellen unterhalten und innerhalb von 24 Stunden reagieren. Sonst drohe ihnen eine empfindliche Strafzahlung. "Das Bußgeld muss wirken und im Zweifel auch weh tun", sagte Kauder der Zeitung.

Facebook und andere Plattformen seien ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu wenig nachgekommen, Hass-Kommentare und gefälschte Nachrichten mit verleumderischem Charakter zu löschen. Deshalb müsse nun nachjustiert und die Einhaltung klarer Fristen verlangt werden.

"Wir erwarten, dass sich die Löschpraxis von Facebook deutlich verbessert", sagte Maas der Zeitung. In den kommenden Wochen werde durch ein externes Monitoring die Praxis des Löschens ausgewertet. "Wenn dann noch immer zu wenige strafbare Inhalte gelöscht werden, müssen wir dringend rechtliche Konsequenzen ziehen", sagte der SPD-Politiker.

"Konsequenter Umgang"

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) kritisierte in den Zeitungen der Funke Mediengruppe, "eine Verrohung von Kommunikationsformen in den sogenannten sozialen Medien". Die Verleumdungen, Beschimpfungen und unmittelbare Gewaltandrohung gegenüber Politikern seien "in keiner Weise hinnehmbar". Lammert sagte weiter: "Ich wünsche mir einen konsequenten Umgang mit Hass-Kommentaren. (...) Für solche Delikte sollte es ein Mindeststrafmaß geben, um Staatsanwaltschaften und Richtern die Möglichkeit zu nehmen, Strafverfahren wegen vermeintlicher Unerheblichkeit gleich niederzuschlagen."

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