t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandGesellschaft

Nach Beschimpfungen auf Facebook: Künast geht gegen Gerichtsbeschluss vor


Nach Beschimpfungen auf Facebook
Künast geht gegen Gerichtsbeschluss vor

Von dpa
Aktualisiert am 02.10.2019Lesedauer: 1 Min.
Renate Künast: Die Grünen-Bundestagsabgeordnete wurde auf Facebook unter anderem als "Geisteskranke" bezeichnet.Vergrößern des BildesRenate Künast: Die Grünen-Bundestagsabgeordnete wurde auf Facebook unter anderem als "Geisteskranke" bezeichnet. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Renate Künast wurde auf Facebook beleidigt. Das Landgericht Berlin zog daraus jedoch keine Konsequenzen – die Beschimpfungen wurden nicht bestraft. Die Grünen-Politikerin gibt aber noch nicht auf.

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast will gegen eine Entscheidung des Berliner Landgerichts zu Beschimpfungen auf Facebook gegen sie vorgehen. Gemeinsam mit der Initiative HateAid werde sie am Mittwoch Beschwerde einlegen, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung.

"Im Unterschied zum Landgericht halte ich die getätigten Äußerungen über mich keineswegs für hinnehmbar!", wird Künast zitiert. "Als demokratische Gesellschaft dürfen wir einen solchen Umgangston nicht akzeptieren." HaiteAid will Opfern von Hasskommentaren im Internet helfen, sich juristisch zu Wehr zu setzen.

"Keine Diffamierung der Person"

Renate Künast war zuvor mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen auf Facebook juristisch vorzugehen. Laut einem Beschluss des Landgerichts stellten entsprechende Kommentare jedoch "keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen" dar. Unbekannte hatten Künast unter anderem als "Stück Scheiße" und "Geisteskranke" bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben.


Die Politikerin hatte erreichen wollen, dass Facebook die personenbezogenen Daten von 22 Nutzern herausgeben darf. Sie wollte zivilrechtliche Schritte gegen sie einleiten, wie ihr Anwalt sagte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website