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Deutschland: Masern-Impfpflicht kommt – Bundesrat stimmt zu


Bundesrat stimmt zu
Die Masern-Impfpflicht kommt

Von dpa
Aktualisiert am 20.12.2019Lesedauer: 2 Min.
Die Masern-Impfung im Impfpass: Die vermeintliche Kinderkrankheit kann bei schlechtem Verlauf gefährliche Lungen- oder Gehirnentzündungen verursachen (Symbolbild).Vergrößern des BildesDie Masern-Impfung im Impfpass: Die vermeintliche Kinderkrankheit kann bei schlechtem Verlauf gefährliche Lungen- oder Gehirnentzündungen verursachen (Symbolbild). (Quelle: Christian Ohde/imago-images-bilder)
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Der Bundesrat hat die vom Bundestag bereits beschlossene Masern-Impfpflicht gebilligt. Damit müssen Eltern ihre Kinder bald zwingend impfen lassen, damit diese in die Kita oder die Schule gehen können.

Zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern kommt eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Der Bundesrat ließ am Freitag ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das am 1. März 2020 in Kraft treten soll. Eltern müssen dann vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2.500 Euro Bußgeld.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte in der Länderkammer, Masern seien keine harmlose Kinderkrankheit. Sie könnten einen bösen Verlauf bis hin zu Lungen- und Gehirnentzündungen nehmen. Eine Impfpflicht sei zwar ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen. Zum Freiheitsbegriff gehöre aber auch, nicht unnötig durch andere gefährdet zu werden.

Impfpflicht in Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Asylunterkünften

Greifen soll die Impfpflicht auch für Lehrkräfte und Erzieherinnen sowie für Personal in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken. Ebenfalls Pflicht werden Masern-Impfungen außerdem für Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften.

Gebilligt wurden mit dem Gesetz auch weitere Neuregelungen. Opfer von Vergewaltigungen bekommen eine "vertrauliche Spurensicherung" mit Untersuchungen etwa auf Sperma, K.o.-Tropfen oder Alkohol künftig bundesweit von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Um Jugendliche vor unnötigen Schönheitsoperationen zu bewahren, wird Werbung verboten, die sich an sie richtet. Brauchen Patienten regelmäßig ein bestimmtes Arzneimittel, können Ärzte künftig ein "Wiederholungsrezept" ausstellen – damit kann ein Mittel bis zu dreimal wiederholt in der Apotheke abgeholt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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