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Jens Spahns Maskendeals: Rechnungshof übt scharfe Kritik


"Erhebliche Folgekosten"
Rechnungshof übt scharfe Kritik an Spahns Maskenbeschaffung

Von t-online, sic

29.03.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 144350538Vergrößern des BildesDer damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit Schutzmaske bei einer Pressekonferenz: Bei der Maskenbeschaffung in der Corona-Pandemie sind Unregelmäßigkeiten aufgetreten. (Quelle: IMAGO/IPON/imago)
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Zu Beginn der Corona-Pandemie hat das Bundesgesundheitsministerium Milliarden Schutzmasken beschafft. Dabei ist offenbar nicht alles glattgelaufen.

Der Bundesrechnungshof kritisiert die Maskenbeschaffung des Gesundheitsministeriums unter dem damaligen Minister Jens Spahn (CDU) während der Corona-Pandemie. Das geht aus einem Bericht der Behörde an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, der dem "Spiegel" vorliegt.

"Die massive Überbeschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Coronapandemie durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) führte zu anhaltend hohen Lagerbeständen und erheblichen Folgekosten", zitiert das Nachrichtenmagazin aus dem Bericht. "Der Nutzen zur Pandemiebekämpfung war gemessen daran gering."

Horrende Kosten für Maskenverwaltung

Der Rechnungshof kalkuliert in dem Bericht, dass insgesamt 5,7 Milliarden Schutzmasken beschafft worden seien. Davon seien jedoch lediglich zwei Milliarden Stück verteilt worden – und nur 1,7 Milliarden davon hierzulande. 1,2 Milliarden Masken seien demnach bereits vernichtet worden und 1,7 Milliarden weitere dürften folgen. Außerdem gebe es 800 Millionen Schutzmasken, die zwar nicht genutzt werden könnten, für die es aber kein "Nutzungs- und Verteilungskonzept" gebe. Sie könnten also auch bald vernichtet werden.


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Die Verwaltung dieser zu viel beschafften Masken generiere horrende Kosten, heißt es weiter in dem Bericht. Bis Ende 2023 seien Kosten von 460 Millionen Euro entstanden, allein in diesem Jahr würden weitere 564 Millionen Euro Kosten hinzukommen.

"Ausnahmetatbestände überdehnt"

In den ersten Monaten der Pandemie habe zwar "große Ungewissheit über die Schwere und den Verlauf der Pandemie" geherrscht, schreibt der Rechnungshof. "Unter diesen Bedingungen" habe man auch "ungewöhnliche Beschaffungswege" beschreiten dürfen. Das Gesundheitsministerium aber habe "Ausnahmetatbestände überdehnt". Gerade "in den schwierigen ersten Wochen der Pandemie" seien viele der kritisierten Entscheidungen nicht getroffen worden, sondern erst später.

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Der Rechnungshof kritisiert zudem die Informationspolitik des Hauses: Entwürfe für Vergabevermerke seien etwa "gar nicht oder ohne Datum unterschrieben" worden. Zudem hat das Ministerium einen dieser Vermerke offenbar rückdatiert, bevor er einem Journalisten offengelegt und später dem Rechnungshof übergeben wurde, schreibt der "Spiegel".

Um weitere Anfragen von Journalisten zu vermeiden, seien zudem Dokumente wohl systematisch als "Verschlusssache" eingestuft worden. Solche Dokumente dürfen auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht veröffentlicht oder herausgegeben werden. Weiter kritisiert der Rechnungshof, dass das Gesundheitsministerium bis heute keine fortlaufenden Akten zur Abwicklung der Maskenbeschaffung führe.

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