Urteil in Frankfurt Lebenslange Haft für syrischen Arzt wegen Folterverbrechen

Ein Gericht in Hessen ahndet Folterverbrechen in Syrien. Ein syrischer Arzt muss lebenslang ins Gefängnis. Grundlage bildet ein besonderes Prinzip des Völkerrechts.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen aus Syrien stammenden Arzt wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. Es stellte am Montag auch die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren ist demnach nicht möglich.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Alaa M. in den Jahren 2011 und 2012 als Mediziner in Militärkliniken des syrischen Regimes von Baschar al-Assad Patienten in Homs und Mezzeh gefoltert hatte. Unter anderem soll er Knochenbrüche ohne Narkose operiert haben.
Alaa M. kam 2015 nach Deutschland und praktizierte in Hessen als Orthopäde. Er war 2020 aufgeflogen, als ihn Zeugen in einer TV-Dokumentation über Homs erkannten.
Das Urteil in Frankfurt erging auf Grundlage des sogenannten Weltrechtsprinzips im Völkerrecht. Bei schweren Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit darf jedes Land juristisch tätig werden – auch ohne Bezug zum Fall.
So hatte ein Gericht 2022 in Koblenz einen Syrer zu lebenslanger Haft wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit verurteilt. Das Urteil damals galt als erste Anwendung des Weltrechtsprinzips in Deutschland.
- Nachrichtenagentur AFP