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Rundfunkbeitrag: Diese neuen GEZ-Regeln müssen Beitragszahler beachten


Beitragsservice stellt um
Neue Zahlungsregel beim Rundfunkbeitrag

Von t-online, llb

Aktualisiert am 16.06.2025 - 17:54 UhrLesedauer: 3 Min.
Der Beitragsservice (vormals GEZ) verwaltet die Finanzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.Vergrößern des Bildes
Der Beitragsservice (vormals GEZ) verwaltet die Finanzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Quelle: dpa)
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Wer den Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlt, muss sich bald umstellen. Der Beitragsservice versendet künftig keine regelmäßigen Rechnungen mehr.

Seit Juni 2025 stellt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio das bisherige Verfahren zur Zahlungsaufforderung nach und nach um. Wenn Sie Ihren Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlen, erhalten Sie künftig keine regelmäßigen Zahlungsaufforderungen per Post mehr. Stattdessen informiert der Beitragsservice nur noch einmalig mit einem Schreiben über Ihre individuellen Zahlungstermine – die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung.

Was zunächst nach weniger Papierkram klingt, bringt neue Pflichten für Beitragszahler mit sich. Was bedeutet das konkret für Sie – und wie vermeiden Sie unnötige Kosten?

Was sich beim Rundfunkbeitrag ändert

Mit der Umstellung auf die Einmalzahlungsaufforderung entfällt die gewohnte quartalsweise Erinnerung an den fälligen Rundfunkbeitrag. Stattdessen erhalten Sie künftig ein einziges Schreiben, das alle wichtigen Informationen zu Zahlungsterminen und Betragshöhen enthält.

Diese Angaben gelten dauerhaft für Ihr Beitragskonto. Sie müssen sich die Termine selbst merken und rechtzeitig überweisen. Der Beitragsservice versendet nach diesem einmaligen Schreiben keine weiteren Erinnerungen.

Wer von der Änderung betroffen ist

Die neue Regelung betrifft alle Beitragszahler, die ihren Rundfunkbeitrag bislang selbst überweisen. Wenn Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, stellt der Beitragsservice Ihr Konto automatisch auf das neue Verfahren um. Teilnehmende am Lastschriftverfahren sind von der Umstellung nicht betroffen – für sie ändert sich nichts.

Warum der Beitragsservice umstellt

Die Einmalzahlungsaufforderung soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und Kosten sparen. Der Beitragsservice senkt durch den Verzicht auf regelmäßige Versandposten die Porto- und Druckkosten. Gleichzeitig trägt das Verfahren zur Nachhaltigkeit bei, da deutlich weniger Papier benötigt wird.

Was Sie jetzt beachten sollten

Diese Umstellung erfolgt schrittweise. Solange Sie noch kein entsprechendes Schreiben erhalten haben, bleibt alles wie bisher. Nach der Umstellung sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihre Zahlungen fristgerecht zu leisten. Notieren Sie sich die Zahlungstermine und Beitragshöhen aus dem Einmalanschreiben sorgfältig. Sie erhalten keine weiteren Hinweise oder Rechnungen. Der Betrag bleibt vorerst gleich, bis sich Änderungen ergeben – etwa durch eine Beitragsanpassung oder eine Veränderung Ihrer Beitragspflicht. In solchen Fällen informiert Sie der Beitragsservice erneut schriftlich.

Diese Zahlungsrhythmen stehen zur Wahl

Grundsätzlich zahlen Sie den Rundfunkbeitrag für jeweils drei Monate. Derzeit liegt die Beitragshöhe bei 18,36 Euro pro Monat. Für jeweils drei Monate auf einmal sind 55,08 Euro zu entrichten.

Wenn Sie den sogenannten gesetzlichen Zahlungsrhythmus nutzen, überweisen Sie den Beitrag zur Mitte jedes Quartals. Beispiel: Wenn Ihre Beitragspflicht im Januar beginnt, zahlen Sie zum 15. Februar für Januar, Februar und März. Die nächsten Termine folgen dann zum 15. Mai, 15. August und 15. November.

Alternativ haben Sie diese Möglichkeit, im Voraus zu zahlen:

  • vierteljährlich zum Quartalsanfang (z. B. 1. Januar, 1. April),
  • halbjährlich zum Halbjahresanfang (z. B. 1. Januar, 1. Juli),
  • jährlich zum Jahresanfang (z. B. 1. Januar).

Die Zahlungsweise wählen Sie selbst. Halten Sie sich in jedem Fall an die Fristen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Zahlungsweise ändern – so geht's

Wenn Sie kein Risiko eingehen möchten, eine Überweisung zu vergessen, empfiehlt sich das SEPA-Lastschriftverfahren. Sie können es online über ein Formular auf der Webseite des Beitragsservice aktivieren. Halten Sie dafür Ihre Beitragsnummer und Ihre Bankverbindung bereit. Nach der Umstellung zieht der Beitragsservice die Beiträge automatisch ein. Sie behalten jederzeit die Kontrolle, denn Sie können die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.

Was passiert bei Zahlungsverzug?

Wenn Sie eine Zahlung versäumen, gerät Ihr Beitragskonto in Rückstand. Der Beitragsservice verschickt dann einen Festsetzungsbescheid. Damit fällt automatisch ein Säumniszuschlag an – mindestens acht Euro oder ein Prozent der rückständigen Beitragssumme. Bleiben weitere Zahlungen aus, können sich die Schulden schnell erhöhen. Wichtig zu wissen: Der nächste Zahlungstermin verschiebt sich nicht, auch wenn Sie verspätet zahlen. Die Zahlungsfristen bleiben immer gleich.

Fazit: So vermeiden Sie Probleme mit dem Rundfunkbeitrag

Die neue Einmalzahlungsaufforderung bedeutet für viele Beitragszahler eine Umstellung. Um Zahlungsausfälle zu vermeiden, empfiehlt sich die Teilnahme am Lastschriftverfahren. So vergessen Sie keinen Termin und ersparen sich zusätzlichen Aufwand oder Mahngebühren. Alternativ hilft ein regelmäßiger Kalendereintrag – Hauptsache, Sie behalten Ihre Zahlungspflichten im Blick.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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