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Internet-Pranger für Sex-Täter gefordert


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Internet-Pranger für Sex-Täter gefordert

Von dapd
Aktualisiert am 20.07.2011Lesedauer: 2 Min.
Sex-Täter in Freiheit: Hat der Bürger ein Recht zu wissen, wo solche Leute wohnen?Vergrößern des Bildes
Sex-Täter in Freiheit: Hat der Bürger ein Recht zu wissen, wo solche Leute wohnen? (Quelle: Reuters)
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Die Deutsche Polizeigewerkschaft hat gefordert, den Aufenthaltsort entlassener Sexualstraftäter im Internet zu veröffentlichen. Anlass ist der Rückfall eines Vergewaltigers in Dortmund.

"Die Bürger haben ein Recht zu erfahren, wo sich entlassene Sexualstraftäter aufhalten", sagte Gewerkschaftschef Rainer Wendt der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Sie müssten wissen, wenn ein Vergewaltiger in ihrer Nachbarschaft wohnt. "Namen, Fotos und Adressen von Gewaltverbrechern sollten für jeden einsehbar auf den Internetseiten der Polizei veröffentlicht werden", forderte Wendt. Die Politik habe die Pflicht, die Bevölkerung über drohende Gefahren aufzuklären.

Im Januar hatte ein Sex-Täter in Dortmund ein sieben Jahre altes Mädchen missbraucht, nachdem er zuvor aus dem Gefängnis entlassen worden war. Er hatte seine Haftstrafe für ein älteres Vergehen abgesessen, wurde danach aber noch in Sicherheitsverwahrung festgehalten. Wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurde er dann in die Freiheit entlassen. Bis Dezember letzten Jahres hatte er dann noch unter intensiver Überwachung der Polizei gestanden - nachdem diese gelockert worden war, schlug der Mann wieder zu.

Vorbild in den USA

Forderungen nach einem Pranger für Sexualstraftäter im Internet tauchen regelmäßig Jahr für Jahr in den Sommermonaten auf. Im vergangenen Jahr hatten einige CDU-Politiker diese Idee ausgegraben. Vorbild sind Internet-Seiten in den USA wie "Family Watchdog", wo Wohnort und Name nicht nur von Sexualstraftätern per Karte und Adresse abrufbar sind. Die Polizei in den USA führt allerdings auch mehrere Morde an entlassenen Tätern auf solche Datenbanken zurück.

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) hat unterdessen die Bundesregierung aufgefordert, ihre Pläne für eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung bis spätestens Ende August vorzulegen. "Wir brauchen dringend Klarheit, unter welchen Bedingungen rückfallgefährdete Straftäter künftig nach dem Ende ihrer Haftzeit in Gewahrsam bleiben dürfen", sagte er dem Blatt. Der Europäische Gerichtshof hatte die deutsche Regelung der Sicherungsverwahrung kritisiert, wenn sie rückwirkend verlängert oder nachträglich angeordnet wurde, und eine Neuregelung eingefordert.

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