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Bayern führt Kreuz-Pflicht ein

Von dpa, t-online, js

Aktualisiert am 25.04.2018Lesedauer: 2 Min.
Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident (CSU), hängt ein Kreuz im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei auf: In jeder bayerischen Behörde muss künftig ein Kreuz hängen.
Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident (CSU), hängt ein Kreuz im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei auf: In jeder bayerischen Behörde muss künftig ein Kreuz hängen. (Quelle: Peter Kneffel/dpa-bilder)
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In Bayern muss ab Juni in jeder Landesbehörde ein Kreuz hängen. Der Ministerpräsident selbst machte den Anfang.

In Bayern soll ab Juni in jeder Behörde ein Kreuz hängen. Das hat das Landeskabinett beschlossen. "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland anzubringen", erklärte die Staatskanzlei am Dienstag nach einer Kabinettssitzung. Die allgemeine Geschäftsordnung sei entsprechend geändert worden.

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"Das Kreuz ist das grundlegende Symbol der kulturellen Identität christlich-abendländischer Prägung", hieß es weiter. Die Neuerung gilt "für alle Behörden des Freistaats Bayern ab dem 1. Juni 2018". Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte gegenüber t-online.de, dass es sich um eine Pflicht handle. Einen Ermessensspielraum hätten die Behörden nicht.

Kommunen, Landkreisen und Bezirken kann die Landesregierung das nicht vorschreiben, deshalb wird lediglich empfohlen. Zum Beispiel in Rathäusern der Gemeinden muss also kein Kreuz hängen. Die Landesregierung sähe es aber gern.

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Wie neutral muss der Staat sein?

Ministerpräsident Markus Söder hatte diesen Schritt kürzlich in seiner ersten Regierungserklärung angekündigt. Nach Jahren, in denen es eher üblich war, Kreuze abzuhängen, wolle er jetzt wieder gegensteuern. Söder betont immer wieder die "christlich-abendländische Prägung" Bayerns.Er sagte jetzt, "das Kreuz sei kein Zeichen einer Religion". Diese Position könnte angefochten werden.

Es ist schon lange umstritten, ob Kreuze in staatlichen Gebäuden mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates beziehungsweise der Freiheit eines jeden Bürgers, frei von Religion zu leben, zusammengehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Beschluss 1995 entschieden, dass der Staat sich anders als ein Mensch nicht auf die Freiheit der Religionsausübung beziehen könne. Und dass das Kreuz kein kulturelles, sondern ein religiöses Symbol ist. Dieser Auffassung widerspricht Söder.

Das Urteil hatte kaum Folgen, Kreuze durften hängen bleiben. Aber es klärte das Verhältnis zwischen Staat und Religion in einer Gesellschaft, die auch religiös und weltanschaulich pluraler geworden war.

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