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Gericht sieht keinen Terrorverdacht bei Franco A.


Trotz Anschlagsplänen
Gericht sieht keinen Terrorverdacht bei Franco A.

Von reuters, jmt

07.06.2018Lesedauer: 2 Min.
Ein Bundeswehrsoldat mit einem Gewehr: Der Offizier Franco A. wollte mutmaßlich den damaligen Justizminister Heiko Maas töten – das rechtfertigt allerdings keine Anklage wegen Terrorverdachts, sagt das Gericht.Vergrößern des BildesEin Bundeswehrsoldat mit einem Gewehr: Der Offizier Franco A. wollte mutmaßlich den damaligen Justizminister Heiko Maas töten – das rechtfertigt allerdings keine Anklage wegen Terrorverdachts, sagt das Gericht. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa-bilder)
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Der rechtsextreme Soldat Franco A. besorgte sich Schusswaffen und zog "ernsthaft in Betracht" Politiker oder Aktivisten zu töten – wegen Terrorverdachts muss er trotzdem nicht vor Gericht.

Das Frankfurter Oberlandesgericht sieht bei dem rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. keinen hinreichenden Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat . A. wird sich also nicht wegen Terrorverdachts vor Gericht verantworten müssen.

Die Bundesanwaltschaft hatte gegen den 29-Jährigen Anklage erhoben. Ihm wurde vorgeworfen, einen Anschlag vorbereitet zu haben, der womöglich dem damaligen Justizminister Heiko Maas, der Grünen-Politikerin Claudia Roth oder einer Menschenrechtsaktivistin gegolten hätte. Den Verdacht habe er durch eine gefälschte syrische Identität auf Asylbewerber in Deutschland lenken wollen.

Der Fall hatte im vorigen Jahr Schlagzeilen gemacht. Franco A. wurde Ende April 2017 festgenommen. Danach wurde bekannt, dass sich der Oberleutnant der Bundeswehr bei einem Asylverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge als Syrer ausgab und Schutzstatus als Flüchtling erhielt, obwohl er kein Arabisch spricht und keinen Migrationshintergrund aufweist.

Nach dem Beschluss des Frankfurter Oberlandesgerichts muss sich Franco A. nun nicht vor dem Staatsschutzsenat verantworten, sondern vor dem Landgericht Darmstadt. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit den "hohen Anforderungen des Bundesgerichtshofs an die Verurteilung wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat". Der Täter habe demnach "fest zur Begehung" dieses Gewalttat entschlossen gewesen sein müssen.

Es sei zwar "überwiegend wahrscheinlich", dass sich Franco A. zwei Pistolen und zwei Gewehre sowie 51 Sprengkörper beschafft habe. Es sei "jedoch nicht überwiegend wahrscheinlich, dass er dabei bereits den festen Entschluss hatte, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen".

Gleichwohl stellte das Gericht fest, es deute einiges darauf hin, dass Franco A. "diese Tat hinsichtlich Tatort, Tatmittel und Tatopfer konkretisiert" habe. Der Angeklagte habe "eine nationalistische/völkische Gesinnung gehabt". Er habe "auch die Anwendung von Gewalt einschließlich der Tötung eines hochrangigen Politikers und/oder einer Person des öffentlichen Lebens beziehungsweise einer Menschenrechtsaktivistin ernsthaft in Betracht gezogen". Der Generalbundesanwalt könne gegen den Beschluss Beschwerde einlegen.

Verwendete Quellen
  • Reuters
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