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Bundesrechnungshof warnt Scholz vor Eingriff in Länderkompetenzen


Grundgesetzänderung
Bundesrechnungshof warnt Scholz vor Eingriff in Länderkompetenzen

Von afp
05.10.2018Lesedauer: 2 Min.
Olaf Scholz: Der Bundesfinanzminister will das Grundgesetz ändern.Vergrößern des BildesOlaf Scholz: Der Bundesfinanzminister will das Grundgesetz ändern. (Quelle: Gregor Fischer/dpa-bilder)
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Olaf Scholz will, dass die Länder in Bildung und beim sozialen

Der Bundesrechnungshof kritisiert einem Zeitungsbericht zufolge den Plan von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zur Unterstützung der Kommunen bei der Finanzierung von Schulinvestitionen und dem sozialen Wohnungsbau. Das berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf eine 41-seitige Stellungnahme des Bundesrechnungshofs für den Haushaltsausschuss.

"Mit der Ausweitung der Finanzhilfen auf alle Kommunen und jetzt auch Maßnahmen der Länder greift der Bund tief in die Kernkompetenz der Länder ein", heißt es in dem Bericht. "Hierfür besitzt er jedoch nach der bestehenden föderativen Aufgabenteilung keine Kompetenz."

Die Bundesregierung will die Digitalisierung von Schulen mit Milliardeninvestitionen voranbringen. Zudem sollen hohe Summen für den sozialen Wohnungsbau und den Schienen-Nahverkehr fließen. Dies sind jedoch klassische Aufgaben der Länder und Kommunen. Damit der Bund helfen darf, soll das Grundgesetz geändert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat Scholz in den Bundestag eingebracht.

Der Rechnungshof übt Kritik an dem neuen Entwurf

Der Rechnungshof meldet dagegen Bedenken an, wie das "Handelsblatt" berichtet. "Es steht zu befürchten, dass bei diesem massiven finanziellen Engagement die Länder weitergehende Forderungen an den Bund herantragen würden, damit die von ihm mitfinanzierte Infrastruktur auch genutzt werden kann", heißt es in dem Papier. Deshalb lehne der Rechnungshof die geplante Änderung ab. Diese löse "die Konturen der föderativen Grundstruktur weiter auf".

Wenn die Bundesregierung trotzdem an dem Vorhaben festhalte, müsse sie zumindest sicherstellen, dass Länder und Kommunen nicht im Gegenzug ihr finanzielles Engagement zurückfahren. Ansonsten "verpufft die Wirkung (...) vollständig".

Auch gegen die Hilfen für den sozialen Wohnungsbau hat die Behörde dem Bericht zufolge Bedenken. "Die Länder haben deutlich bessere Kenntnisse der sehr unterschiedlichen regionalen und lokalen Wohnungsmärkte", heißt es in dem Papier. Deshalb spricht sich der Bundesrechnungshof demnach auch dagegen aus, entsprechende Finanzhilfen ins Grundgesetz aufzunehmen.

Verwendete Quellen
  • afp
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