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Bundestag beschließt "Starke-Familien-Gesetz"


Bundestag beschließt "Starke-Familien-Gesetz"

Von afp
21.03.2019Lesedauer: 2 Min.
Mutter mit drei Kindern und Kinderwagen bei einem SpaziergangVergrößern des BildesMutter mit drei Kindern und Kinderwagen bei einem Spaziergang: Das "Starke-Familien-Gesetz" bietet vor allem für Alleinerziehende viele Vorteile. (Quelle: Jochen Tack/Symbolbild/imago-images-bilder)
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Familien mit geringem Einkommen sollen künftig mehr Unterstützung erfahren: Das "Starke-Familien-Gesetz" beinhaltet unter anderem den Ausbau des Kinderzuschlags – und soll die Kinderarmut bekämpfen.

Einkommensschwache Familien erhalten künftig mehr finanzielle Unterstützung: Der Bundestag beschloss mit der Mehrheit der Koalition das "Starke-Familien-Gesetz". Es sieht Verbesserungen beim Kinderzuschlag sowie den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets vor. Ziel der Regelung ist, einkommensschwächere Familien vor Armut zu schützen, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Bundestag sagte.

Auf den Kinderzuschlag haben Familien Anspruch, in denen das Einkommen der Eltern zwar deren eigenen Mindestbedarf deckt, nicht aber den der Kinder. Der Zuschlag steigt zum 1. Juli von derzeit 170 auf 185 Euro. Ab dem 1. Januar 2020 soll zusätzliches Einkommen der Eltern die Leistung nur noch zu 45 Prozent mindern – bisher waren es 50 Prozent. Verdienen die Eltern zu viel für den Leistungsanspruch, fällt der Zuschlag nicht sofort weg, sondern läuft allmählich aus.

Zuschüsse bei Lernförderung von Kindern

Künftig sollen zudem Einkünfte des Kindes wie Unterhaltszahlungen nur noch zu 45 Prozent berücksichtigt werden statt wie bisher vollständig. Wer den Kinderzuschlag erhält, wird künftig bundesweit von den Kitagebühren befreit. Für die Empfänge des Zuschlags wird zudem das Schulstarterpaket ab August von 100 auf 150 Euro erhöht wird. Zudem gibt es ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule oder Kita sowie ein kostenfreies Ticket für den öffentlichen Nahverkehr.

Heil verwies in der Debatte zudem auf die Verbesserung bei der Lernförderung. Diese solle es künftig nicht erst geben, wenn ein Kind versetzungsgefährdet ist. Denn dann sei es oft schon zu spät. Mit der Neuregelung erhöhe sich die Zahl der Anspruchsberechtigten um 1,2 Millionen auf rund zwei Millionen.

Unionsfraktionsvize Nadine Schön (CDU) bezeichnete das Gesetz als "ein Bündel von Maßnahmen, das die Lebenssituation der Familien spürbar verbessern wird, bei denen es finanziell knapp ist." Der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Marcus Weinberg (CDU), betonte, die Unterstützung erfolge "mit passgenauen Maßnahmen – und nicht wie von einigen Parteien gewünscht im Gießkannenprinzip".

Kosten für Durchsetzung des neuen Gesetzes in Millionenhöhe

Grünen-Chefin Annalena Baerbock kritisierte das Gesetz als unzureichend. Der Staat sei verpflichtet, den Kindern Chancen zu eröffnen, "und nicht nur das Existenzminimum zu sichern". Für das "Starke-Familien-Gesetz" gebe die Regierung in der laufenden Legislaturperiode 1,3 Milliarden Euro aus. Das Kinder- und das Baukindergeld, das auch besser Verdienende bekommen, schlügen hingegen mit sechs Milliarden Euro zu Buche.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßte zwar, "dass armutsbetroffene Kinder und Jugendliche durch das Gesetz künftig besser unterstützt werden". Gleichzeitig monierte die Organisation aber "Systemfehler in der Förderung armer Kinder". So seien etwa "keine maßgeblichen Lösungen in Sicht, wie Familien ihren Anspruch unkomplizierter geltend machen können". erklärte Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann.

Kinderhilfswerk fordert automatische Auszahlung des Kindergeldes

Er forderte unter anderem eine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags an alle Berechtigten. Entsprechende Anträge aus der Opposition erhielten jedoch keine Mehrheit.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, erklärte, mit dem Gesetz würden "erste Schritte zur Bekämpfung der Kinderarmut unternommen". Ausreichend seien diese aber noch nicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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