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Chemnitzer Haftbefehl geleakt: JVA-Bediensteter verurteilt


In Dresden bei AfD aktiv
Chemnitzer Haftbefehl geleakt: JVA-Bediensteter verurteilt

Von dpa, law

Aktualisiert am 30.10.2019Lesedauer: 3 Min.
Daniel Zabel: Unmittelbar nach der Verhandlung bedankte er sich in einem Video bei seinen Unterstützern.Vergrößern des BildesDaniel Zabel: Unmittelbar nach der Verhandlung bedankte er sich in einem Video bei seinen Unterstützern. (Quelle: Screenshot Facebook)
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Er hatte nach den tödlichen Messerstichen in Chemnitz den Haftbefehl an die Öffentlichkeit gebracht: Jetzt ist JVA-Bediensteter Daniel Zabel dafür verurteilt.

Ein Beamter des sächsischen Justizvollzugs ist am Mittwoch vom Amtsgericht Dresden wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der JVA-Bedienstete Daniel Zabel muss zusätzlich 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten. Er ist nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom Dienst suspendiert worden, kann nach dem Urteil aber nicht einfach entlassen werden. Allerdings wartet noch ein weiterer Prozess auf ihn.

Haftbefehl fotografiert und verbreitet

Daniel Zabel hatte sich Ende August 2018 per "Bild" selbst dazu bekannt: "Ich habe den Haftbefehl veröffentlicht". Tage zuvor war in Chemnitz Daniel H. an den Folgen eines Messerangriffs gestorben, die Tat hatte tagelange zum Teil gewalttätige Proteste ausgelöst, die dann auch zur Debatte um Menschenjagden führten. JVA-Bediensteter Zabel fotografierte damals den Haftbefehl mit dem Namen zweier Verdächtiger der Chemnitzer Tat. Darauf standen ungeschwärzt auch die Namen von Zeugen und Richtern. Er gab die Bilder weiter.

Das illegal verbreitete Dokument tauchte seinerzeit auf verschiedenen Internetseiten auf und wurde unter anderem von der rechtsextremen Organisation "Pro Chemnitz" und Pegida-Chef Lutz Bachmann veröffentlicht. Auch der AfD-Politiker Roland Gläser hatte das Dokument weiterverbreitet, erhielt einen Strafbefehl und musste sein Amt als Vorsitzender des Datenschutz-Ausschusses abgeben. t-online hatte damals exklusiv berichtet, dass noch weitere JVA-Beamte an dem Vorgang beteiligt waren. Auch gegen sie liefen Ermittlungen.

Unschuldiger am Internet-Pranger

JVA-Beamter Zabel hatte sich damals verteidigt, er habe zur Wahrheitsfindung beitragen wollen. Tatsächlich trat er in Interviews und auf Veranstaltungen als angeblicher Whistleblower auf. Am Mittwoch nannte er als weiteres Motiv eine angeblich falsche Berichterstattung der Medien. Weil durch ihn der Haftbefehl aber an die Öffentlichkeit kam, stand auch ein zunächst tatverdächtiger Flüchtling unschuldig am Pranger.

Im Gericht zeigte sich Zabel reumütig. "Ich habe einen Fehler begangen. Ich habe daraus gelernt. Mein ganzes Leben hat sich umgekrempelt. Es wird nie wieder passieren", sagte er dort. Dem Urteil war eine Verständigung zwischen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft voraus gegangen.

Staatsanwaltschaft sieht fremdenfeindliches Motiv

Im Gegenzug für ein Geständnis wurde das Strafmaß auf eine Bewährungsstrafe von acht bis zwölf Monaten und 150 Arbeitsstunden beschränkt. Zabel sagte später in einem Video, diese Lösung sei im März schon einmal besprochen worden. Er habe jetzt "auch innerlich einen Abschluss" finden wollen.

Staatsanwältin Susan Herold bescheinigte dem Beschuldigten in ihrem Plädoyer ein fremdenfeindliches Motiv. Bei einem deutschen Tatverdächtigen hätte er einen Haftbefehl nicht weitergegeben, hieß es. Die Verteidigung stritt eine fremdenfeindliche Gesinnung ihres Mandanten ab. Allerdings zitierte das Gericht auch aus einem Chat des Angeklagten mit Kollegen. Dabei hatte er wenige Tage nach den Ereignissen in Chemnitz von einem "Kanacken-Klatschen" geschrieben. Der Beamte ist vom Dienst suspendiert. Da die Strafe weniger als zwölf Monate beträgt, kann er aber nun nicht ohne Weiteres aus dem Dienst entlassen werden.

Trotz des laufenden Verfahrens wurde er von der AfD, die sich als Rechtsstaatspartei inszeniert, zur Kommunalwahl in Dresden im Frühjahr aufgestellt. Im Kommunalwahlprogramm durfte er das Kapitel "Ordnung und Sicherheit" vorstellen.

Der Beamte sieht sich, wie sechs andere Kollegen, noch mit anderen Ermittlungen konfrontiert. Denn aus dem Chatprotokoll ergeben sich nach Ansicht der Dresdner Staatsanwaltschaft Hinweise darauf, dass die Betroffenen ausländische Strafgefangene misshandelt haben. Deshalb wird wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt.

Verwendete Quellen
  • eigene Recherchen
  • mit Material der dpa
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