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Familienministerium plant mehr Elterngeld bei Frühgeburten


Reformentwurf liegt vor
Familienministerium plant mehr Elterngeld bei Frühgeburten

Von dpa
Aktualisiert am 17.02.2020Lesedauer: 1 Min.
Frühgeborenenstation in einem Krankenhaus (Symbolbild): Die Regierung will das Elterngeld reformieren.Vergrößern des BildesFrühgeborenenstation in einem Krankenhaus (Symbolbild): Die Regierung will das Elterngeld reformieren. (Quelle: imago images)
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Die Bundesregierung will das Elterngeld reformieren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat Familienministerin Franziska Giffey an die Ministerien gegeben. Nun gibt es erste Details.

Eltern von Frühchen sollen künftig mehr Elterngeld bekommen. Zudem soll während des Elterngeldbezugs mehr Teilzeitarbeit möglich sein und Paare mit mehr als 300.000 Euro Jahreseinkommen sollen in Zukunft keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Das geht aus einem Entwurf des Bundesfamilienministeriums für eine Elterngeldreform hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Dieser wurde vergangene Woche in die Abstimmung mit den anderen Ministerien gegeben.

Geplant ist demnach, dass Eltern von Kindern, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt gekommen sind, künftig einen Monat länger Elterngeld erhalten können. Mütter und Väter, die Elterngeld beziehen, aber schon wieder in Teilzeit zurück im Job sind, dürfen in Zukunft 32 Stunden statt wie bisher 30 Stunden pro Woche arbeiten, ohne den Elterngeldanspruch zu verlieren.

Regeln für Partnerschaftsbonus werden gelockert

Außerdem werden die Regeln für den sogenannten Partnerschaftsbonus gelockert. Dabei handelt es sich um zusätzliches Elterngeld, das Paare erhalten können, wenn beide Partner Teilzeit arbeiten und sich damit die Betreuung der Kinder teilen. Spitzenverdienerpaare, die mehr als 300.000 Euro Einkommen haben, sollen ihren Anspruch auf Elterngeld verlieren. Die Grenze liegt bisher bei 500.000 Euro.

Familienministerin Franziska Giffey (SPD) will mit der Reform nach eigenen Angaben das Elterngeld noch mehr auf Partnerschaftlichkeit zwischen Müttern und Vätern ausrichten. Geplant ist, dass die Neuregelungen im kommenden Jahr in Kraft treten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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