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Peter Altmaier will Übernahmen deutscher Gesundheitsfirmen erschweren


Ringen um Corona-Impfstoff
Altmaier will Übernahmen deutscher Gesundheitsfirmen erschweren

Von dpa
Aktualisiert am 20.05.2020Lesedauer: 1 Min.
Peter Altmaier: Der Bundesminister will die Außenwirtschaftsverordnung verschärfen.Vergrößern des BildesPeter Altmaier: Der Bundesminister will die Außenwirtschaftsverordnung verschärfen. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)
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Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will Übernahmen deutscher Firmen im Gesundheitssektor, die Impfstoffe herstellen, erschweren – die Verordnungen sollen verschärft werden.

Um bei geplanten Erwerben durch Investoren außerhalb der EU genauer hinschauen zu können, soll die Außenwirtschaftsverordnung verschärft werden. Das Kabinett soll am Mittwoch dem Entwurf zustimmen, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Denn Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will Übernahmen von Unternehmen, die Impfstoffe, Arzneimittel oder Corona-Schutzausrüstung entwickeln oder herstellen, erschweren.

Von Wirtschaftsverbänden kam Kritik. Der Industrieverband BDI warnte, gerade in der Corona-Krise dürften keine neuen Hürden für Investoren aus dem Ausland am Standort Deutschland aufgestellt werden.

Dauerhaft funktionierendes Gesundheitssystem

Altmaier hatte in der Corona-Krise bereits vor einem "Ausverkauf" deutscher Wirtschaftsinteressen gewarnt. Laut Entwurf soll die Verordnung einen Beitrag leisten, um ein funktionierendes Gesundheitssystem dauerhaft aufrechtzuerhalten.

Die durch die Covid-19-Pandemie ausgelöste Entwicklung mache deutlich, dass der Kreis der bei der Prüfung von Firmenerwerben bislang besonders berücksichtigten Unternehmen unzureichend sei. Daher sollen nun auch etwa Hersteller und Entwickler von Arzneimitteln und Impfstoffen zu Firmen zählen, bei deren Übernahme eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit vorliegen könne.

Meldepflicht soll künftig greifen

Konkret soll künftig eine Meldepflicht greifen, wenn Firmen außerhalb der Europäischen Union - also zum Beispiel aus den USA oder China - Anteile von mehr als 10 Prozent an deutschen Unternehmen erwerben wollen. Dies gilt für Firmen, die Impfstoffe, Arzneimittel oder Mund-Nase-Masken entwickeln oder fertigen sowie Medizingüter zur Behandlung hochansteckender Krankheiten.

Mit der Außenwirtschaftsverordnung wird das Außenwirtschaftsgesetz konkret ausgeführt. Änderungen des Gesetzes sind im parlamentarischen Verfahren, der Bundestag soll diese in der kommenden Woche beschließen. Hintergrund sind auch EU-Vorgaben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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