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Neue Regelungen - Lambrecht: Tempo bei härteren Strafen gegen Kindesmissbrauch


Neue Regelungen
Lambrecht: Tempo bei härteren Strafen gegen Kindesmissbrauch

Von dpa
12.06.2020Lesedauer: 2 Min.
Christine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und des Verbraucherschutzes.Vergrößern des BildesChristine Lambrecht (SPD), Bundesministerin der Justiz und des Verbraucherschutzes. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will härtere Strafen bei Kindesmissbrauch nun schnell auf den Weg bringen.

"Ich habe mein Haus angewiesen, schnellstmöglich eine entsprechende Regelung vorzulegen", sagte die SPD-Politikerin am Donnerstagabend im ZDF-"heute journal". "Das kann und wird auch schnell gehen", zeigte sich Lambrecht überzeugt.

Am Wochenende war ein Fall des schweren sexuellen Missbrauchs mehrerer Kinder in Münster bekannt geworden. Der 27 Jahre alte Hauptverdächtige war wegen Kinderpornografiebesitzes zweifach vorbestraft. Bislang gab es in dem Fall in Münster Festnahmen von elf Tatverdächtigen aus mehreren Bundesländern. Sieben von ihnen sitzen in Untersuchungshaft.

Die Union hatte in den vergangenen Tagen Druck gemacht und eine Strafrechtsänderung dahingehend gefordert, dass Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen eingestuft wird und auch Strafen in Zusammenhang mit Kinderpornografie erhöht werden. Als Verbrechen gilt eine Tat, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe belegt ist, als Vergehen eine Tat, für die auch eine geringere Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden kann.

Lambrecht hatte die Unionsforderungen zunächst zurückgewiesen und viel Kritik geerntet, war dann aber umgeschwenkt. Die SPD-Politikerin will nun härtere Mindeststrafen auch für Missbrauchsfälle, die nicht mit körperlicher Gewalt und Misshandlungen einhergehen und für "gewerbs- und bandenmäßige" Verbreitung von Kinderpornografie. In beiden Bereichen liegen die Mindestfreiheitsstrafen bisher bei sechs Monaten. Durch Heraufsetzen auf ein Jahr würden sie zu von Vergehen zu Verbrechen hochgestuft.

Mit Hinweis auf den Fall von Münster sprach Lambrecht von "widerlichen Straftaten". Diese seien schon heute schwere Verbrechen, die mit bis zu 15 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung geahndet werden können. Sie habe die Erwartung an die Justiz, dass der mögliche Strafrahmen auch ausgenutzt werde.

CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer sagte dem "Focus", es sei klar, dass mit einem schärferen Strafrahmen allein Kindesmissbrauch nicht verhindert werde. Es gehe um das Signal, das die Gesellschaft aussende. "Ich möchte, dass die Unversehrtheit von Kindern höher bewertet wird als zum Beispiel Eigentum. Kindesmissbrauch ist sicher nicht weniger schlimm als Diebstahl und muss auch entsprechend juristisch bewertet werden."

Die CDU-Chefin wiederholte zudem ihre Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung. "Wie brauchen die Vorratsdatenspeicherung zum Kampf gegen Kindesmissbrauch." Das Thema gehöre dringend wieder auf die Tagesordnung. Der Datenschutz der Täter dürfe nicht wichtiger sein als der Schutz der Kinder.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu speichern, so dass Ermittler später darauf zugreifen können. Über das Thema wird seit Jahren vor allem mit Blick auf den Datenschutz gestritten. Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar ist.

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