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Atomausstieg: Ausgleichszahlungen an Energiekonzerne müssen neu geregelt werden


Bundesverfassungsgericht
Atomausstieg: Ausgleichszahlungen müssen neu geregelt werden

Von dpa
Aktualisiert am 13.11.2020Lesedauer: 2 Min.
Das Atomkraftwerk Krümmel von Vattenfall: Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts beanstandet mehrere Punkte.Vergrößern des BildesDas Atomkraftwerk Krümmel von Vattenfall: Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts beanstandet mehrere Punkte. (Quelle: imago-images-bilder)
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Nach der Atomkatastrophe in Fukushima 2011 beschloss die Bundesregierung den Ausstieg aus der Kernenergie. Für die Regelung der Ausgleichzahlungen an die Energiekonzerne gibt es nun eine Rüge.

Der finanzielle Ausgleich für bestimmte Kraftwerksbetreiber wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima muss noch einmal komplett neu geregelt werden. Die Gesetzesänderung von 2018 sei unzureichend und außerdem wegen formaler Mängel nie in Kraft getreten, entschied das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall. Der Gesetzgeber ist damit "weiterhin zur alsbaldigen Neuregelung verpflichtet", wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mitteilte (Az. 1 BvR 1550/19).

Wegen des Reaktorunglücks im japanischen Fukushima hatte die Bundesregierung 2011 für die 17 deutschen Kernkraftwerke eine nur wenige Monate zuvor beschlossene Laufzeit-Verlängerung zurückgenommen. Bis spätestens Ende 2022 müssen alle Meiler zu festen Terminen vom Netz gegangen sein. Dann ist Schluss mit der Atomkraft.

Karlsruhe: Energiekonzernen steht Ausgleich zu

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2016 nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall geurteilt, dass die Gesetzesnovelle, die diese Kehrtwende besiegelte, zwar im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar war. Den Energiekonzernen stehe für sinnlos gewordene Investitionen und verfallene Produktionsrechte aber ein angemessener Ausgleich zu.

Davon profitiert unter anderem Vattenfall. Der schwedische Konzern hatte wegen der 2011 festgelegten festen Abschalttermine keine Möglichkeit mehr, seinen beiden deutschen Kraftwerken Krümmel und Brunsbüttel ursprünglich einmal zugeteilte Strommengen noch konzernintern zu produzieren. Dafür soll der Konzern 2023 eine Ausgleichszahlung in Millionenhöhe verlangen können. Die genaue Summe wird sich laut Bundesumweltministerium erst dann bestimmen lassen.

Vattenfall klagt auch international gegen Deutschland

Die gesetzlichen Regelungen dazu sind in Teilen aber "unzumutbar", wie es in der Karlsruher Entscheidung heißt. Außerdem wurde das Inkrafttreten von der Zustimmung der EU-Kommission abhängig gemacht. Diese sei allerdings nie förmlich erteilt worden.

Wegen des Atomausstiegs ist auch noch eine Klage von Vattenfall beim internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington anhängig. Hier geht es um Forderungen von mehreren Milliarden Euro wegen der dauerhaften Stilllegung von Krümmel und Brunsbüttel.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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