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Anschlag auf Synagoge in Halle: Attentäter zu Höchststrafe verurteilt


Anschlag auf Synagoge
Attentäter von Halle zu Höchststrafe verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 21.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Justizpersonal bringt den Angeklagten Stephan B. ins Landgericht Magdeburg: Der 28-Jährige ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.Vergrößern des BildesJustizpersonal bringt den Angeklagten Stephan B. ins Landgericht Magdeburg: Der 28-Jährige ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-bilder)
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Knapp ein Jahr nach dem Terroranschlag in Halle ist der

Das Oberlandesgericht Naumburg hat den rechtsextremen Attentäter von Halle zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Richter sprachen den 28-Jährigen am Montag in Magdeburg des zweifachen Mordes und des versuchten Mordes in weiteren zahlreichen Fällen schuldig und stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Gegen das Urteil kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Am Ende der Urteilsverkündung warf der Attentäter einen Gegenstand in Richtung der Nebenkläger. Es handelte sich wohl um einen zusammengerollten Hefter oder eine Mappe. Vier Wachleute packten den 28-Jährigen daraufhin sofort, fixierten ihn und trugen ihn aus dem Gerichtssaal, wie ein dpa-Reporter berichtete.

"Feiger Anschlag"

Es sei ein "feiger Anschlag" gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens zuvor. Der Angeklagte habe an vielen Stellen seine Taten und Motive relativiert. Der Mann reagierte mit ausdruckslosem Gesicht auf den Urteilsspruch und begann, sich Notizen zu machen.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat den Prozess und das Urteil gegen den Attentäter als wichtiges Zeichen gegen Antisemitismus gewürdigt. Das Verfahren sollte Vorbild für die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte in Deutschland sein, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster am Montag. "Nicht selten erleben wir in der Justiz eine Sehschwäche auf dem rechten Auge", sagte Schuster. "Im Prozess gegen den Halle-Attentäter wurde hingegen genau hingesehen. Diese Haltung, nicht der Täter, sollte Nachahmer finden."

Am 9. Oktober 2019 hatte der heute 28-jährige Deutsche Stephan B. versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Zugangstür, gelangte aber nicht auf das Gelände. Vor der Synagoge ermordete er dann die 40 Jahre alte Passantin Jana L. und in einem nahe gelegenen Döner-Imbiss den 20-jährigen Kevin S.

Auf seiner Flucht schoss der Mann auf Polizisten, fuhr mit dem Fluchtwagen einen Schwarzen an und schoss in einem Dorf bei Halle einen Mann und eine Frau an, nachdem sie ihm ihr Auto nicht geben wollten. In einer Werkstatt erpresste der damals 27-Jährige dann ein Taxi, das die Polizei mithilfe des Taxifahrers orten konnte. Anschließend nahmen Polizisten ihn fest. Der Sachsen-Anhalter hat die Tat gestanden.

Größtes Strafverfahren in der Geschichte des Bundeslands

Mit dem Urteil folgten Mertens und die vier weiteren Richter der Forderung von Bundesanwaltschaft und Nebenklage. Der Prozess gilt als größtes Strafverfahren in der Geschichte Sachsen-Anhalts. Aus Sicherheits- und Platzgründen hatte das OLG die Verhandlung in den größten Gerichtssaal des Landes in Magdeburg verlegt.

An 25 Prozesstagen befragte das Gericht dort insgesamt 86 Zeugen und 8 Sachverständige. 45 Überlebende und Hinterbliebene hatten sich der Nebenklage angeschlossen, sie wurden von 23 Anwälten vertreten. Allein die Schlussvorträge der Überlebenden hatten drei Prozesstage gedauert, viele hatten dabei oder zuvor im Zeugenstand selbst das Wort ergriffen. Fast alle hatten von schweren psychischen Folgen der Tat berichtet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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