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Anklage fordert Höchststrafe für mutmaßlichen Lübcke-Mörder

Von afp
Aktualisiert am 22.12.2020Lesedauer: 1 Min.
Prozess im Mordfall Lübcke: Stephan E. hat den CDU-Politiker nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ermordert und soll dafür lebenslang hinter Gitter.
Prozess im Mordfall Lübcke: Stephan E. hat den CDU-Politiker nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ermordert und soll dafür lebenslang hinter Gitter. (Quelle: Boris Roessler/dpa-bilder)
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Die Bundesanwaltschaft sieht die Schuld von Stephan Ernst als erwiesen an. Im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat sie nun eine lebenslange Haftstrafe gefordert.

Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Hauptangeklagten Stephan E. gefordert. "Die Anklagevorwürfe haben sich bestätigt", sagte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Anklagebehörde will zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen.

Killmer plädierte zudem auf eine anschließende Sicherungsverwahrung. E. habe derzeit einen Hang zu erheblichen Straftaten und sei gefährlich für die Allgemeinheit. Bereits seit seiner Jugend sei E. in einer rassistischen Grundhaltung verhaftet. Mehrere Bewährungs- und Haftstrafen hätten ihn nicht von seiner Ideologie abbringen können, sagte Killmer.

Auch für die zweite angeklagte Tat, einem versuchten Mord an einem irakischen Flüchtling im Jahr 2016, forderte die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft. Sowohl der Mord an Lübcke als auch dieser Angriff seien "rechtsextremistische Anschläge" gewesen.

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Der Prozess begann im Juni. Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf seiner Terrasse im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben.

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