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Justiz: Ehemaliger KZ-Wächter soll im März vernommen werden


Justiz
Ehemaliger KZ-Wächter soll im März vernommen werden

Von dpa
Aktualisiert am 22.02.2021Lesedauer: 2 Min.
Das Internationale Mahnmal auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Neuengamme mit der Skulptur "Le Déporté" von Françoise Salmon.Vergrößern des BildesDas Internationale Mahnmal auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Neuengamme mit der Skulptur "Le Déporté" von Françoise Salmon. Nach Angaben der US-Behörden hat der ausgewiesene 95-Jährige gestanden, als Wachmann in einem Außenlager von Neuengamme Gefangene bewacht zu haben. (Quelle: Markus Scholz/dpa./dpa)
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Celle (dpa) - Der am Wochenende aus den USA nach Deutschland ausgewiesene ehemalige KZ-Wächter Friedrich Karl B. soll nach dem Plan der Generalstaatsanwaltschaft Celle im März befragt werden.

Zunächst habe der 95-Jährige Zeit, einen Anwalt zu benennen, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Bernd Kolkmeier, am Montag. "Das dauert ein bisschen." Der Anwalt bekomme Akteneinsicht. "Wir streben März an", so Kolkmeier über den Zeitplan für die Vernehmung. Der 95-Jährige, der am Samstag mit einem Ambulanzflugzeug in Frankfurt ankam, ist auf freiem Fuß. Ihm wird Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Der Deutsche hatte seit 1959 in den USA gewohnt - jahrzehntelang war seine Vergangenheit unbekannt.

In einer ersten Befragung nach seiner Ankunft in Deutschland erklärte er sich grundsätzlich bereit, Fragen zu den Vorwürfen zu beantworten. Nach Angaben der US-Behörden hat B. gestanden, als Wachmann in einem Außenlager des Hamburger Konzentrationslagers Neuengamme nahe dem niedersächsischen Meppen Gefangene bewacht zu haben. Ein Richter in den USA ordnete seine Abschiebung an. Die deutsche Justiz nahm die Ermittlungen gegen B. im Jahr 2020 auf, stellte sie mangels hinreichenden Tatverdachts aber Ende 2020 ein. Damals hieß es: "Die eingeräumte Bewachung von Gefangenen in einem Konzentrationslager, das nicht der systematischen Tötung der Gefangenen diente, reicht als solche für einen Tatnachweis nicht aus." Die Ermittlungen in den USA hätten den Beschuldigten nicht mit einer konkreten Tötungshandlung in Verbindung gebracht.

Nach der Ausweisung hat die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder aufgenommen. "Wir wollen alles ausschöpfen, um den Sachverhalt aufzuklären", sagte Kolkmeier. Ob es zu einer Anklage und einem Prozess kommt, ist unklar. "Wir werden das weitere Vorgehen abhängig machen von dem Inhalt der Vernehmung", so der Sprecher.

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