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Maskenaffäre: Fraktionsspitze setzt Unionspolitikern eine Frist

  • Johannes Bebermeier
  • Tim Kummert
Von Johannes Bebermeier, Tim Kummert

Aktualisiert am 10.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Ralph Brinkhaus (links) und Alexander Dobrindt: Sie haben ihren Abgeordneten erneut in der Maskenaffäre geschrieben – und eine Frist gesetzt.
Ralph Brinkhaus (links) und Alexander Dobrindt: Sie haben ihren Abgeordneten erneut in der Maskenaffäre geschrieben – und eine Frist gesetzt. (Quelle: Wolfgang Kumm/dpa-bilder)
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Die Union will die Maskenaffäre in den eigenen Reihen durch Aufklärung hinter sich lassen. Alle Politiker von CDU und CSU müssen deshalb jetzt eine Erklärung abgeben.

Alle Mitglieder der Unionsfraktion müssen in den nächsten Tagen eine Erklärung abgeben, dass sie sich in der Corona-Krise nicht persönlich bereichert haben. Das geht aus einem Brief hervor, den die Fraktionsspitze heute an die Mitglieder geschickt hat und der t-online vorliegt.

Die Union löst damit einen Teil ihres Versprechens ein, Konsequenzen aus der Maskenaffäre zu ziehen, in die die Abgeordneten Georg Nüßlein (CSU) und Nikolas Löbel (CDU) verwickelt sind. Gegen Nüßlein ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit, es soll um 650.000 Euro gehen. Löbel hat eingeräumt, dass seine Firma Provisionen von rund 250.000 Euro für das Vermitteln von Kaufverträgen für Corona-Schutzmasken erhalten hat. Beide haben ihre Partei mittlerweile verlassen. Löbel hat sein Bundestagsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Nüßlein will im Herbst nicht mehr für den Bundestag kandidieren.

Erklärung bis Freitag

Bis Freitag, den 12. März, 18 Uhr sollen alle Bundestagsabgeordnete aus CDU und CSU nun eine Erklärung unterschreiben, in der sie versichern müssen, dass

  • in den Jahren 2020 und 2021
  • direkt oder über Gesellschaften
  • aus dem Kauf oder Verkauf von Medizinprodukten wie etwa Schutzausstattung, Test- und Impfbedarf, aus dem Vermitteln von Kontakten, aus der Weiterleitung von Angeboten oder Anfragen oder aus der Unterstützung oder Beratung Dritter bei solchen Tätigkeiten
  • im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie keine finanziellen Vorteile erzielt wurden oder werden.

Wer die Erklärung nicht guten Gewissens abgeben kann, soll sich für ein direktes Gespräch an die Parlamentarischen Geschäftsführer von CDU und CSU wenden. Was dann passiert, wird im Brief nicht ausgeführt.

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Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt betonen in dem Schreiben noch einmal, dass das Engagement von Abgeordneten für konkrete Verbesserungen gerade in der Pandemie "in keiner Weise zu beanstanden", sondern "originärer Bestandteil der Erfüllung der Aufgabe" sei. "Genauso klar ist allerdings auch, dass durch diese Aufgabenerfüllung keine persönlichen und oder finanziellen Vorteile erzielt werden dürfen", heißt es.

Bedeutet: Angebote für Schutzausrüstung von Firmen weiterzuleiten, ist und war erlaubt und sogar erwünscht. Geld dafür zu kassieren allerdings keinesfalls.

"Besondere Verantwortung für das Gemeinwohl"

Im Brief heißt es weiter: "Wir sehen uns als Abgeordnete des Deutschen Bundestages in der besonderen Verantwortung für das Gemeinwohl. Das gilt besonders in einer Krise wie der derzeitigen Corona-Pandemie. Das Fehlverhalten Einzelner darf nicht eine ganze Fraktion in schlechtes Licht rücken."

Brinkhaus und Dobrindt hatten am Montag in einem Brief neue Regeln für die Unionsabgeordneten angekündigt. "Wir werden uns als Fraktion einen Verhaltenskodex geben, der über das, was rein rechtlich von Mitgliedern des Deutschen Bundestages erwartet wird, deutlich hinausgeht", schrieben sie den Abgeordneten. Auch solle es mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten und einen stark gesenkten Grenzwert für die Veröffentlichungspflicht von Spenden (derzeit 10.000 Euro) geben.

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Für die Union, die in diesen Fragen bisher nicht an vorderster Front stand, sind die Ankündigungen bemerkenswert, der SPD und den Grünen gehen sie aber nicht weit genug. Sie fordern strengere gesetzliche Regeln.

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