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Beschlüsse beim Corona-Gipfel: Das ist der Corona-Plan für den Herbst


Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels
Das ist der Corona-Plan für den Herbst

  • Annika Leister
Von Annika Leister, Patrick Diekmann

Aktualisiert am 10.08.2021Lesedauer: 3 Min.
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Beschlüsse des Corona-Gipfels: Wofür Angela Merkel jetzt wirbt – und mit welchen Maßnahmen Ungeimpfte nun rechnen müssen. (Quelle: t-online)

Der erwartete Mammutgipfel blieb aus: Bund und Länder haben sich auf einen Corona-Kurs für den Herbst geeinigt. Die Impfquote soll gesteigert, die Testpflicht ausgeweitet werden. Ein Überblick über die Beschlüsse.

Bund und Länder haben einen Corona-Fahrplan für die kommenden Monate festgelegt. Dabei setzt die Ministerpräsidentenkonferenz auf eine Erweiterung der Testpflicht, um eine vierte Welle zu verhindern und um die Impfquote in Deutschland zu erhöhen. (Die wichtigsten Aussagen von Angela Merkel sehen Sie oben oder hier.)

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Viele Beobachter hatten im Vorfeld einen langen und konfliktreichen Gipfel erwartet. Doch bereits vor 17 Uhr war das Bund-Länder-Treffen vorbei, unter anderem der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) konnte sich mit einer Forderung nach härteren Einschränkungen für Ungeimpfte nicht durchsetzen.

Hier der Überblick über die Beschlüsse:

► Impfungen

Bund und Länder appellieren "eindringlich" an die Bevölkerung, "jetzt schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote" wahrzunehmen. Die Impfzentren "werden durch niedrigschwellige, zielgruppenbezogene und aufsuchende Angebote den Zugang zur Impfung erleichtern". Zudem seien Arbeitgeber aufgefordert, "ihre Mitarbeiter bei der Wahrnehmung von Impfangeboten unterstützen", etwa durch Information, betriebliche Impfangebote und Freistellung fürs Impfen.

►Ausweitung der Testpflicht für Ungeimpfte ab dem 23. August

Ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen gilt künftig die 3G-Regel: Zutritt zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens gibt es dann nur noch für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete. Ungeimpfte müssen dann einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden, vorlegen.

Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr generell und darüber hinaus Schüler, weil sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden sollen.

Negative Tests werden konkret Voraussetzung für:

a) den Zugang zu Krankenhäusern, Alten-und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe

b) Zugang zur Innengastronomie

c) Teilnahme an Veranstaltungen und Festen

d) Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik, Körperpflege)

e) Sport im Innenbereich

f) Beherbergung: Test bei Anreise und zweimal pro Woche während des Aufenthalts

Geimpfte sind von dieser Testpflicht ausgenommen.

► 3G-Regel kann gelockert werden

Die Länder können die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen, wenn das Infektionsgeschehen gering ist. Die Erforderlichkeit der 3G-Regel wird mindestens alle vier Wochen überprüft.

Ende für Gratistests ab 11. Oktober

In Zukunft sollen Ungeimpfte ihre Corona-Tests selbst bezahlen, da allen Ungeimpften in Deutschland ein Impfangebot gemacht werden kann. Weiterhin kostenlos getestet werden sollen aber Personen, die nicht geimpft werden können oder für die keine Impfempfehlung vorliegt, wie zum Beispiel Schwangere und Minderjährige. Der 11. Oktober ist der Stichtag für das Ende der Gratistests.

Hygienekonzepte bei Veranstaltungen

Für Großveranstaltungen wie etwa Konzerte, für Feiern in geschlossenen Räumen oder Partys sieht die Ministerpräsidentenkonferenz ein besonders hohes Risiko für Mehrfachansteckungen. Deshalb müssen Veranstalter für diese Veranstaltungen Hygienekonzepte vorlegen. Bei Sportveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern soll die zulässige Auslastung auf maximal 50 Prozent der Höchstkapazität begrenzt werden, aber nicht mehr als 25.000 Zuschauer. Dies betrifft insbesondere die am Wochenende beginnende Fußball-Bundesliga.

Vorerst keine Corona-Ampel

Bisher ist die Sieben-Tage-Inzidenz maßgeblicher Leitindikator in dieser Pandemie. Steigt sie zu hoch, drohen neue Beschränkungen bis hin zum Lockdown. Das passt nicht mehr zur aktuellen Lage, kritisieren viele Länderchefs. Schließlich wachse die Zahl der Geimpften, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie noch schwer erkranken. Sie wollen neue Indikatoren festlegen – zum Beispiel die Impfquote oder die Hospitalisierungsrate sowie die Belegung der Intensivstationen.

Trotzdem konnte sich die Ministerpräsidentenkonferenz vorerst nicht auf eine Corona-Ampel einigen. In dem Beschlusspapier heißt es lediglich: "Bund und Länder werden alle Indikatoren, insbesondere die Inzidenz, die Impfquote, und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigen, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren."

Verlängerung der epidemischen Notlage

Die sogenannte "epidemische Lage von nationaler Tragweite" wurde am 11. Juni zuletzt verlängert. An ihr hängen zentrale Corona-Maßnahmen wie die Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen. Mitte September läuft sie aus und soll dann verlängert werden. Darüber gab es beim Bund-Länder-Gipfel weitestgehende Einigkeit. Beschließen muss das jedoch der Bundestag.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Beschlusspapier vor der MPK
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen afp, Reuters und dpa
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