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Bericht: Gesundheitsministerium legt Entwurf für Pflege-Impfpflicht vor


Corona-Pandemie
So soll die Impfpflicht bei Pflegepersonal umgesetzt werden

Von t-online
24.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Jens Spahn: Sein Gesundheitsministerium hat offenbar einen ersten Gesetzesentwurf für eine Pflege-Impfpflicht erarbeitet.Vergrößern des BildesJens Spahn: Sein Gesundheitsministerium hat offenbar einen ersten Gesetzesentwurf für eine Pflege-Impfpflicht erarbeitet. (Quelle: Reuters-bilder)
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Die Debatte über eine Corona-Impfplicht gewinnt in Deutschland an Tempo. Laut einem Medienbericht hat das Gesundheitsministerium schon einen Gesetzesentwurf für Pflegeberufe erarbeitet.

Das Bundesgesundheitsministerium hat offenbar konkrete Vorschläge für eine Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken vorgelegt. Nach Informationen des "Spiegel" soll dafür nun das Infektionsschutzgesetz geändert werden.

Die Neuregelung könnte am 1. Januar 2022 in Kraft treten, schreib der "Spiegel" weiter. Personen, die in Kliniken, Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten tätig sind, müssten dann offenbar einen Nachweis vorlegen, dass sie geimpft oder genesen sind. Falls das nicht der Fall wäre, hätten sie Gelegenheit, dies bis zum 31. März nachzuholen. Arbeitgeber sollen damit den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Beschäftigten prüfen und die Nachweise auf Verlangen auch dem Gesundheitsamt vorlegen können.

Mit der Gesetzesänderung könnten vor allem ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden. Vor allem in Pflegeheimen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Covid-19-Ausbrüchen.

Vorlage für die Ampelkoalition

Die Formulierungshilfe des Ministeriums dient als Vorlage für die Beratungen der angehenden Ampelkoalition. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz hatte am vergangenen Donnerstag beschlossen, einrichtungsbezogen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt mit vulnerablen Personen zur Corona-Impfung zu verpflichten.

Der Entwurf aus dem Gesundheitsministerium weist eine gewisse Ähnlichkeit mit den Vorgaben zur Masern-Impfpflicht auf, die ebenfalls im Infektionsschutzgesetz hinterlegt sind. Es handelt sich nicht um einen Impfzwang, sondern eine Nachweispflicht mit Übergangsfristen. Eine Missachtung wird als Ordnungswidrigkeit behandelt, die mit Bußgeldern geahndet wird. Als wahrscheinlich gilt, dass SPD, FDP und Grünen die Vorschläge des Ministeriums noch überarbeiten werden.

Verwendete Quellen
  • Vorabmeldung des Spiegel
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