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Corona-Lage: Das Chaos rund um die Booster-Regelung – "das versteht keiner"


Booster-Regelung
Das Corona-Chaos geht weiter

Von Sebastian Späth

Aktualisiert am 13.01.2022Lesedauer: 3 Min.
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Geboosterte haben nach der neuen 2G-plus-Regelung mehr Rechte. Dieser Impfstatus wird von den Ländern jedoch unterschiedlich gehandhabt.Vergrößern des Bildes
Geboosterte haben nach der neuen 2G-plus-Regelung mehr Rechte. Dieser Impfstatus wird von den Ländern jedoch unterschiedlich gehandhabt. (Quelle: T-Online-bilder)

Trotz des steigenden Drucks haben die Bundesländer noch immer keine einheitliche Booster-Regelung. Die Gastronomen verzweifeln daran – und auch Wissenschaftler verstehen das Wirrwarr nicht mehr.

Wann gilt man als geboostert? Bei der Antwort auf diese Frage sind sich die Bundesländer noch immer nicht einig. Dabei drängt das Thema spätestens seit dem Beschluss des Corona-Gipfels vom vergangenen Freitag: Mit der sogenannten 2G-plus-Regelung gilt in bestimmten Bereichen wie der Gastronomie die Nachweispflicht eines negativen Corona-Tests. Davon ausgenommen sind nur geboosterte Bürger.

Dieser Status wird von den Ländern jedoch unterschiedlich gehandhabt. Was vor allem Folgen für Menschen hat, die einen Impfdurchbruch erlitten haben. In Thüringen, Schleswig-Holstein und Berlin etwa gelten sie als nicht geboostert. Andere Bundesländer wie Hamburg wiederum stellen Grundimmunisierte mit Impfdurchbruch den Geboosterten gleich.

Zahl der Impfdurchbrüche steigt

Das macht das Corona-Chaos in Deutschland nahezu komplett. Schließlich gibt es bei so hohen Infektionszahlen wie noch nie auch immer mehr Genesene. In der Wissenschaft ist das Unverständnis entsprechend groß. Ralf Bartenschlager, Präsident der Gesellschaft für Virologie, plädiert auf Anfrage von t-online dafür, eine grundimmunisierte Person, die danach eine Infektion durchmacht, mit einer geboosterten Person gleichzusetzen.

Aus Sicht des Heidelberger Virologen, der auch Mitglied im nationalen Wissenschaftsrat Leopoldina ist, könnten Menschen mit überstandenem Impfdurchbruch sogar den besseren Schutz haben. Er gibt zu bedenken, "dass die Durchbruchsinfektion sehr wahrscheinlich mit einer Virusvariante erfolgt (Delta, oder jetzt Omikron), während der Impfstoff ja immer noch auf dem Spike-Protein des ursprünglichen Virus erfolgt." Er könne sich deshalb vorstellen, dass die Immunantwort "nach durchgemachter Infektion eventuell besser auf die Variante abzielt als die Impfung."

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht das offenbar ähnlich. Er sprach sich bereits am Montag in der ARD-Sendung "Hart aber fair" für eine Gleichbehandlung von Geboosterten und Menschen mit Impfdurchbruch aus. Auf t-online-Anfrage wiederholte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums die Einordnung Lauterbachs: "Die Aussage des Ministers gilt nach wie vor." Allerdings regelten die Länder ihre 2G-plus-Vorschriften in eigener Zuständigkeit.

Wettbewerb um die besten Regelungen

Beim besonders vom Wirrwarr betroffenen Gaststättenverband Dehoga ist das Verständnis gering. Durch die neue 2G-plus-Regelung drohten den Gastronomen ohnehin massive Einbußen, da für viele Menschen der spontane Besuch im Restaurant oder Café ausfalle, heißt es. "Es kann nicht sein, dass nun ein 'föderaler Wettbewerb' um die besten 2-G-plus-Regelungen ausbricht", warnt Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges im Gespräch mit t-online. "Das versteht keiner, dass nunmehr in den Ländern unterschiedliche Ausnahmen von der Testpflicht gelten."

Fragt man in den jeweiligen Gesundheitsministerien der Länder nach, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die Unterscheidung zwischen Genesung und Auffrischungsimpfung vorgenommen wird und warum eine dritte Impfung mehr als eine überstandene Infektion nach der Grundimmunisierung zählt, erhält man unterschiedliche Antworten. Vor allem aber versuchen die unter Druck geratenen Länder nun, den Ball zurück an den Bund zu spielen.

So sagte Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey bereits am Dienstag, der Genesenen-Status könne erst dann anerkannt werden, wenn er einfach sichtbar in die Corona-Warn-App des Bundes integrierbar sei. Die App werde derzeit umprogrammiert, so Giffey. Allerdings soll dies offenbarerst bis Ende Februar geschehen.

Geht es nach der Union, wäre das ganze Durcheinander nicht entstanden, wenn es die epidemische Lage nationaler Tragweite noch gäbe. Weil es diese nicht mehr gibt, "sind die Länder für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zuständig", so Unionsfraktionsvize Sepp Müller. CDU und CSU unterstützten das Ausrufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite, um "die Grundlage für bundesweit einheitliche Regeln" zu schaffen.

Verwendete Quellen
  • eigene Recherche
  • Anfrage an Ralf Bartenschlager, Präsident der Gesellschaft für Virologie
  • telefonisches Interview mit Dehoga-Präsidentin Ingrid Hartges
  • Anfrage an Sepp Müller
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