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Faktencheck: Ukraine-Flüchtlinge kriegen nicht früher Rente

Von dpa
Aktualisiert am 20.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Für Menschen aus der Ukraine ist der Zugang zum deutschen Rentensystem erschwert: Erst wenn sie fünf Jahre Beiträge bezahlt haben, können sie auch eine Rente beziehen.Vergrößern des BildesFür Menschen aus der Ukraine ist der Zugang zum deutschen Rentensystem erschwert: Erst wenn sie fünf Jahre Beiträge bezahlt haben, können sie auch eine Rente beziehen. (Quelle: Jens Büttner/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Behörden in Deutschland wird in sozialen Netzwerken immer wieder fälschlicherweise nachgesagt, sie würden Flüchtlinge finanziell besser unterstützen als etwa Einheimische. In dieser Neid-Debatte geht es neuerdings um die Rente und den Bezugszeitpunkt.

Behauptung:Ukrainische Flüchtlinge erhalten in der Bundesrepublikbis zu zehn Jahre früher Rente als Deutsche.

Bewertung:Falsch.

Fakten:Beim Bezug einer deutschen Rentegilt für Ausländer dasselbe Eintrittsalter wie für deutsche Staatsbürger. Das bestätigt die Deutsche Rentenversicherung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa): "Das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter variiert - je nach Art der Altersrente - zwischen 63 und 67 Jahren."

Jeder Mensch, der in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, zahlt in die Rentenkasse ein. Damit erwerben auch Ausländer wie ukrainische Staatsbürger Rentenansprüche.

Für Menschen aus der Ukraine ist der Zugang zum deutschen Rentensystem jedoch erschwert. Für sie gilt eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren. Das heißt, erst wenn sie fünf Jahre Beiträge bezahlt haben, können sie auch eine Rente beziehen.

Diese Wartezeit gilt für alle Ausländer, die nicht aus EU-Staaten oder aus Ländern stammen, mit denen Deutschland einspezielles Sozialversicherungsabkommengeschlossen hat. Mit der Ukraine wurde zwar ein entsprechendes Abkommen ausgehandelt. Dieses sei bislang vom Deutschen Bundestag, aber noch nicht vom Parlament in Kiew ratifiziert worden, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit.

Bislang werden Hilfen für Flüchtlinge aus der Ukraine nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Das soll sich aber nach Informationen des Bundesarbeitsministeriums in den meisten Fällenab dem 1. Juni 2022 ändern. Dann können Menschen aus der Ukraine im Rentenalter wie deutsche Rentner die sogenannte Grundsicherung im Alter beantragen, wenn sie nur ein geringes oder gar kein Einkommen haben.

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