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Gaskrise: So erfüllen Sie die neuen Heizvorgaben der Bundesregierung


Gaskrise
So erfüllen Sie die neuen Heizvorgaben der Bundesregierung


17.07.2022Lesedauer: 3 Min.
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Reparaturen an einer Gasheizung: Die Geräte sind mit sehr vielen Sicherheitsfunktionen ausgestattet.Vergrößern des Bildes
Reparaturen an einer Gasheizung: Nach dem Willen der Bundesregierung sollen diese bald nicht mehr verbaut werden. (Quelle: Wolfgang Maria Weber/imago-images-bilder)

Schon 2024 sollen Haus- und Wohnungsbesitzer nur noch klimafreundliche Heizungen einbauen dürfen. Das sind die Details – und Ausnahmen.

Fast jeder zweite Haushalt in Deutschland heizt noch mit Erdgas. In der aktuellen Gaskrise erhält die geplante Wärmewende der Bundesregierung deshalb besondere Dringlichkeit. Neu eingebaute Heizungen müssen schon bald überwiegend mit erneuerbaren Energien arbeiten, so will Deutschland die Abkehr von russischer Energie schaffen und zugleich den Klimazielen wieder näherkommen.

Zunächst sollte die Regelung ab 2025 greifen, doch die Bundesregierung macht Tempo. Per Gesetz will die Ampelkoalition festlegen, dass ab dem 1. Januar 2024 "möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll".

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Am Montag wollen das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) sowie das Bauministerium von Klara Geywitz (SPD) ein Konzept vorstellen, wie die Wärmewende in Turbogeschwindigkeit gelingen soll. Die Regierung will Haus- und Wohnungsbesitzern weitreichende Vorgaben machen, zugleich allerdings auch zahlreiche Ausnahmen gewähren. t-online liegt der Plan vorab bereits vor.

Demnach erfüllt die neuen Vorgaben der Bundesregierung ab 2024, ...

  • ... wer seine Heizung an ein Wärmenetz (Nah- oder Fernwärme) anschließt. Hier muss kein Nachweis über den tatsächlichen Energiemix im betreffenden Netz vorgelegt werden.
  • ... wer eine Wärmepumpe mit Wärmequelle Luft, Erdreich oder Wasser oder eine Biomasseheizung (etwa Holz- oder Pelletheizung) einbaut, sofern diese den Wärmebedarf des Gebäudes vollständig deckt. Auch hier ist kein konkreter Nachweis über die Energieanteile nötig.
  • ... wer eine Gasheizung mit sogenannten grünen Gasen einbaut, also etwa Biomethan oder grünem Wasserstoff. Hier muss ein konkreter Nachweis erfolgen, dass der Anteil nachhaltiger Gase mindestens 65 Prozent beträgt.
  • ... wer eine Hybridheizung mit maximal 35 Prozent fossilem Anteil einbaut.
  • ... wer eine Stromheizung einbaut. Ein Schritt, den die Ministerien als zunächst preiswerte Investition, aber nicht besonders energieeffiziente Heizart nur in gut gedämmten Häusern mit niedrigem Wärmebedarf empfehlen.

Das Konzept der Ministerien sieht auch Härte- und Sonderfälle vor, in denen die Auflagen zum Startpunkt 2024 nicht erfüllt werden müssen. Hierüber hatte zuvor bereits die Nachrichtenagentur dpa berichtet.

Kein komplettes Verbot von Gasheizungen

Eine Ausnahme betrifft etwa Gasetagenheizungen. Fällt in einem Haus ab 2024 eine von mehreren Gasetagenheizungen aus oder muss erneuert werden, greift die Pflicht zur Umrüstung zwar auch. Weil die Umrüstung aber in der Regel nur über eine zentrale Lösung für das gesamte Gebäude möglich ist, will die Bundesregierung eine Übergangsfrist von maximal sechs Jahren gewähren. In dieser Zeit können weiter herkömmliche Gasetagenheizungen verbaut werden.

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Ähnliche Regeln sollen bei Einzelöfen in Wohnungen gelten, die auf Gas-, Öl- oder Kohlebasis betrieben werden.

Ist der Anschluss an die Fernwärme zwar absehbar, aber im Jahr 2024 noch nicht möglich, sollen Hausbesitzer für fünf Jahre eine andere Heizung nutzen dürfen. Entscheidend ist allerdings, dass ein kommunaler Plan vorliegt, der vorsieht, dass das Haus an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann oder soll.

Fachkräftemangel erschwert Umsetzung

Ein komplettes Verbot von Gasheizungen ab 2024 wird es laut dem Konzept also nicht geben.

Ob die geplante Wärmewende der Bundesregierung wirklich gelingt, wird auch stark davon abhängen, ob für die Umbauten genügend Fachkräfte im Heizungsgewerbe und Handwerk zur Verfügung stehen werden.

Hierzu schreiben die Ministerien, der zu erwartende Mangel müsste etwa durch "Fachkräftemigration, Umschulung von Beschäftigten aus Berufen im Strukturwandel oder Integration von unterrepräsentierten Gruppen" gewonnen werden. Die Bundesregierung prüfe derzeit weitere Maßnahmen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Konzept Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (wird am 18. Juli veröffentlicht)
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