t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandInnenpolitik

Nach Heizungsgesetz: Bundestag beschließt Wärmeplanungsgesetz


Nach Heizungsgesetz
Bundestag beschließt neues Wärmegesetz für Kommunen

Von afp, reuters
Aktualisiert am 17.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Heizung und HeizthermostatVergrößern des BildesHeizung (Symbolbild): Der Bundestag beschließt das Wärmeplanungsgesetz für Gemeinden und Städte. (Quelle: Fabian Sommer/dpa/dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der Bundestag hat eine Grundlage für das Heizungsgesetz verabschiedet. Kommunen sollen nun einen Plan entwerfen, um die eigene Stadt klimafreundlicher zu machen.

Der Bundestag hat einen weiteren Schritt zur Umstellung auf klimafreundliches Heizen beschlossen. Die Parlamentarier verabschiedeten am Freitag die Grundlage für das Heizungsgesetz: das sogenannte Wärmeplanungsgesetz. Kommunen müssen demnach Wärmepläne für klimafreundliches Heizen vorlegen – etwa, wo eine Fernwärmeversorgung geplant ist oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll.

Großstädte ab 100.000 Einwohnern sollen bis Mitte 2026 eine solche Planung vorlegen, kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern gelten lockerere Vorgaben.

Der Städte- und Gemeindebund hatte diese Fristen "sportlich" genannt und mehr Geld vom Bund für die Planung gefordert. Vorgesehen dafür sind rund 500 Millionen Euro.

Gebäudeenergiegesetz gilt bereits ab 2024

Der Bundestag hatte Anfang September das Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Neu eingebaute Heizungen müssen damit zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Klassische Öl- und Gasheizungen können dies meist nicht gewährleisten.

Die Regeln sollen ab Januar 2024 gelten, zunächst aber nur für Neubauten in Neubaugebieten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen erst eine Wärmeplanung vorlegen. Der Einbau fossiler Heizungen bleibt so in vielen Fällen noch einige Zeit möglich.

Ziel ist es auch Fernwärme aus erneuerbarer Energie zu gewinnen

Laut Gesetzentwurf werden bislang 14 Prozent der Haushalte mit Fernwärme beheizt. Sie gilt als klimafreundlich, da hier Abwärme aus Kraftwerken genutzt wird, die bei der Stromerzeugung anfällt. In Ballungsgebieten wird sie über Rohrleitungen zu den Abnehmern gebracht. Über sehr lange Distanzen funktioniert dies nicht.

Branchenverbände schätzen, dass die Hälfte der städtischen Gebiete mit Fernwärme beheizt werden könnten. Der Ausbau des Netzes ist jedoch teuer. Für Um- und Ausbau des Netzes sind bis 2027 rund vier Milliarden Euro Unterstützung geplant.

Derzeit fällt Fernwärme noch vor allem als Abfallprodukt von Kohle- oder Gaskraftwerken an. Bis 2030 muss die Wärme dem Gesetz zufolge zu mindestens 30 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen. Auch unvermeidbare Abwärme, etwa bei Müllverbrennungsanlagen, wird anerkannt. Bis 2040 müssen es dann 80 Prozent sein. Die Kommunen sind frei, beispielsweise Groß-Wärmepumpen, Wasserstoff oder Biogas einzusetzen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP, Reuters
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website