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Urteil zum Zensus: Volkszählung 2011 war verfassungsgemäß


Verfassungsgericht hat entschieden
Volkszählung von 2011 war verfassungsgemäß

Von dpa
Aktualisiert am 19.09.2018Lesedauer: 2 Min.
Eine Person nimmt einen Stapel mit Fragebögen zum Zensus 2011 in Berlin und Brandenburg aus einem Karton: Die Erhebung war verfassungsgemäß.Vergrößern des BildesEine Person nimmt einen Stapel mit Fragebögen zum Zensus 2011 in Berlin und Brandenburg aus einem Karton: Die Erhebung war verfassungsgemäß. (Quelle: Tobias Kleinschmidt/dpa-bilder)
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Seit der Volkszählung 2011 steht fest: Deutschland hat weniger Einwohner als gedacht. Die finanziellen Folgen sind für viele Städte schmerzhaft – und daran wird sich erst einmal nichts ändern.

Die aktuellen Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden sind mit verfassungsgemäßen Methoden bestimmt worden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch nach Klagen der Stadtstaaten Berlin und Hamburg gegen den Zensus 2011.

Damit wird es bei den finanziellen Zuwendungen keine Korrekturen geben. Die Einwohnerzahl ist eine zentrale Größe im Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Von ihr hängt beispielsweise ab, wie viel ein Bundesland von den Umsatzsteuer-Einnahmen abbekommt.

Bei der ersten Volkszählung seit der Wiedervereinigung hatte sich herausgestellt, dass in Deutschland gut 1,5 Millionen weniger Menschen leben als angenommen. Vor allem die Einwohnerzahlen vieler großer Städte wurden nach unten korrigiert. Berlin und Hamburg müssen seither Jahr für Jahr auf viele Millionen Euro verzichten. Sie geben dem angewandten Verfahren die Schuld. Die Statistiker hatten sich zum ersten Mal vorwiegend auf Meldedaten gestützt und nicht mehr alle Bürger persönlich nach ihren Lebensverhältnissen befragt.

Die beiden Stadtstaaten sahen sich vor allem dadurch benachteiligt, dass die Daten der größeren Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern nach anderen Methoden bereinigt wurden als die der kleineren. Über ihre Landesregierungen legten sie den Verfassungsrichtern die gesetzlichen Grundlagen des Zensus 2011 zur Prüfung vor. Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sieht aber keinen Anlass für Beanstandungen. (Az. 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15)

Außerdem haben rund 340 Städte und Gemeinden vor den Verwaltungsgerichten gegen ihre neue Einwohnerzahl geklagt. Alle diese Verfahren ruhten bis zur Entscheidung in Karlsruhe.

Verwendete Quellen
  • dpa
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