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Flüchtlingswohnungen: Zu hohe Gebühren und weitere Ungereimtheiten


100 Prozent mehr als üblich
Kritik an überteuerten Mieten für Flüchtlingswohnungen

Von dpa
Aktualisiert am 07.09.2020Lesedauer: 1 Min.
Eine syrische Flüchtlingsfamilie sitzt auf der Terasse ihrer Wohnung (Symbolbild): Der Bundesrechnungshof kritisiert zu hohe Mieten für viele Flüchtlingswohnungen.Vergrößern des BildesEine syrische Flüchtlingsfamilie sitzt auf der Terasse ihrer Wohnung (Symbolbild): Der Bundesrechnungshof kritisiert zu hohe Mieten für viele Flüchtlingswohnungen. (Quelle: Felix Kästle/dpa-bilder)
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Für Flüchtlingswohnungen werden von Städten oftmals unverhältnismäßig hohe Mieten gefordert, bemängelt der Bundesrechnungshof. Die Prüfer fanden noch weitere Ungereimtheiten.

Der Bundesrechnungshof kritisiert einem Medienbericht zufolge, dass Städte von der öffentlichen Hand oft besonders hohe Gebühren für Wohnungen von Flüchtlingen verlangen. Prüfungen belegten, dass "bei den Kosten der Unterbringung für Geflüchtete die Gebühren kommunaler Träger häufig weit über den ortsüblichen Mieten für Wohnräume vergleichbarer Größe, oft mehr als 100 Prozent" lagen, zitiert die "Welt" (Montag) aus einer Stellungnahme der Behörde für den Haushaltsausschuss des Bundestages.

"Dies war eindeutig rechtswidrig"

So hätten die kommunalen Träger den "gestiegenen Finanzierungsanteil des Bundes zum Anlass genommen, ihre Gebühren für Unterkünfte zu erhöhen". In den vergangenen Jahren hatte der Bund stetig seine Beteiligung an den Unterbringungskosten gesteigert. Darüber hinaus seien die Prüfungen auf weitere Ungereimtheiten gestoßen: "Auch wiesen einige kommunale Träger die Jobcenter an, die Angemessenheit geltend gemachter Gebühren für Unterkünfte nicht zu prüfen. Dies war eindeutig rechtswidrig."

Hintergrund der aktuellen Stellungnahme ist dem Bericht zufolge die von der Bundesregierung geplante Änderung des Grundgesetzes, mit der neue verfassungsrechtliche Grundlagen zur Entlastung der Gemeinden geschaffen werden sollen. Mit der Änderung sollen die Gemeinden dauerhaft bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung mit einer höheren Kostenbeteiligung unterstützt werden, ohne dass die Bundesauftragsverwaltung prüfen muss.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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