Gabriele Pauli siegt gegen "Bild" vor Gericht
Die ehemalige bayerische LandrΓ€tin Gabriele Pauli darf vom Onlineportal der "Bild"-Zeitung nicht als "durchgeknallte Frau" bezeichnet werden. Diese Bezeichnung verletze die Ehre der Ex-Politikerin, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Anlass des Streits war eine Kolumne des "Bild"-Journalisten Franz Josef Wagner. Er hatte Pauli im MΓ€rz 2007 als "durchgeknallte Frau" bezeichnet, nachdem sich diese in gewagter Pose mit Latex-Handschuhen hatte fotografieren lassen.
Ehre von Pauli verletzt
Den VerfassungshΓΌtern zufolge wird damit die persΓΆnliche Ehre von Frau Pauli verletzt. Der entsprechende Text Wagners sei "bewusst geschrieben und als Verletzung gewollt" gewesen, heiΓt es in der Entscheidung.
In einem frΓΌheren Fall hatte das Gericht die Bezeichnung als "durchgeknallt" noch gebilligt, weil sie spontan und in einer emotionalen Auseinandersetzung gefallen sei. Paulis Fall wurde damit von Karlsruhe an das Oberlandesgericht (OLG) MΓΌnchen zur weiteren Entscheidung zurΓΌckverwiesen.
Der Springer-Verlag wollte zunΓ€chst keine Stellungnahme abgeben und prΓΌft den Beschluss. Die weitergehende Beschwerde der ehemaligen LandrΓ€tin, mit der sie sich unter anderem gegen die Billigung der Bezeichnung "Domina-Posen" durch das OLG wandte, scheiterte beim Verfassungsgericht jedoch.
Bekannt durch Stoiber-Kritik
Pauli war 2006 bundesweit bekannt geworden, als sie als CSU-LandrΓ€tin in FΓΌrth offen den damaligen MinisterprΓ€sidenten Edmund Stoiber (CSU) kritisiert hatte. SpΓ€ter wechselte sie zu den Freien WΓ€hlern, verlieΓ dann 2009 auch diese Partei und saΓ bis zum vergangenen Jahr als partei- und fraktionslose Abgeordnete im bayerischen Landtag.