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AfD: Auch Viktor Podolay fällt bei Wahl zum Bundestagsvize durch


Bundestagsvizepräsident
Nächster AfD-Kandidat fällt im ersten Wahlgang durch

Von dpa
Aktualisiert am 26.09.2019Lesedauer: 2 Min.
AfD-Abgeordneter Paul Viktor Podolay: Bei der Wahl zum Vizepräsidenten des Bundestags hätte der Politiker 355 Stimmen benötigt.Vergrößern des BildesAfD-Abgeordneter Paul Viktor Podolay: Bei der Wahl zum Vizepräsidenten des Bundestags hätte der Politiker 355 Stimmen benötigt. (Quelle: imago-images-bilder)
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Wieder scheitert ein AfD-Kandidat bei der Wahl zum Bundestagsvizepräsidenten. Auch Paul Viktor Podolay bekam im ersten Wahlgang nicht die erforderlichen Stimmen.

Die AfD bleibt auch weiterhin ohne eigenen Vizepräsidenten im Bundestagspräsidium. Der Abgeordnete Paul Viktor Podolay fiel im ersten Wahlgang durch. 214 der Abgeordneten stimmten für Podolay, 397 dagegen. Notwendig wäre eine Mehrheit von 355 Stimmen gewesen. Der 73-Jährige ist der nunmehr vierte Kandidat, den die Fraktion seit Oktober 2017 für den Posten aufstellt. Vor ihm hatten sich für die AfD schon Albrecht Glaser, Mariana Harder-Kühnel und Gerold Otten erfolglos um den Vizepräsidenten-Posten beworben. Sie alle fielen jeweils dreimal bei den Abstimmungen durch.

Podolay kündigte an, erneut antreten zu wollen. Möglich sind drei Wahlgänge. Die AfD stellt die Nicht-Wahl ihrer Kandidaten als undemokratischen Akt der Ausgrenzung dar. Die Abgeordneten der anderen Fraktionen begründen ihr Nein teilweise mit früheren Äußerungen der Kandidaten, teilweise mit ihrer allgemeinen Ablehnung der Partei. Nach Ansicht des früheren Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) hat die AfD keinen Anspruch auf den Posten. Die Geschäftsordnung des Bundestages besage, "dass die Abgeordneten selbst entscheiden, von wem sie repräsentiert sein wollen", sagte er den Zeitungen der "Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft".


Im Grundgesetz ist festgehalten: "Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Er gibt sich eine Geschäftsordnung." In der Geschäftsordnung heißt es: "Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten." Aber auch: "Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält." Für den Fall, dass sich dauerhaft nicht genügend Abgeordnete finden, die ihre Stimme für Kandidaten einer bestimmten Fraktion abgeben, gibt es bislang keine Regelung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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