Ehemaliger AfD-Politiker Kalbitz scheitert erneut vor Gericht

Der ehemaliger Brandenburger AfD-Politiker Andreas Kalbitz darf seine Rechte als Parteimitglied auch weiterhin nicht ausΓΌben. Das Berliner Kammergericht wies einen entsprechenden Eilantrag ab.
Das Berliner Kammergericht hat am Freitag einen Eilantrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten und frΓΌheren AfD-Landesvorsitzenden Andreas Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der AfD zurΓΌckgewiesen. Damit kann der 48-JΓ€hrige seine Rechte als Parteimitglied weiterhin nicht ausΓΌben. Γber die Klage von Kalbitz gegen den Bundesvorstand soll nun das Berliner Landgericht in einer Hauptverhandlung entscheiden. FΓΌr das Verfahren ist bislang noch kein Termin angesetzt.
Auch in erster Instanz hatte das Landgericht im vergangenen August den Eilantrag von Kalbitz auf vorlΓ€ufigen Rechtsschutz zurΓΌckgewiesen. Die 43. Zivilkammer erklΓ€rte zur BegrΓΌndung, sie habe nicht feststellen kΓΆnnen, dass der Beschluss des AfD-Bundesvorstands vom Mai 2020 zur Beendigung der Mitgliedschaft von Kalbitz in der AfD evident rechtswidrig gewesen sei.
Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte im vergangenen Juli die Annullierung der Parteimitgliedschaft von Kalbitz nach einem entsprechenden Beschluss des Bundesvorstands vom Mai bestΓ€tigt. Als Grund fΓΌr den Beschluss hatte der Vorstand angegeben, dass Kalbitz bei seinem Parteieintritt im Jahr 2013 eine frΓΌhere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben habe.
- Nachrichtenagenturen dpa