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Justiz Einfache Vermögens-Abschöpfung bei Kriminellen
Von dpa
Aktualisiert am 17.07.2017Lesedauer: 1 Min.
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Berlin (dpa) - Der Staat kann Einnahmen aus Straftaten in Zukunft leichter einziehen. Die Reform, die der Bundestag am Abend verabschiedet hat, ermöglicht es unter anderem, kriminell erworbenes Vermögen auch nachträglich zurückzuholen - etwa von den Erben des Täters. Anders als bisher können zudem die Erträge sämtlicher Straftaten einkassiert werden. Die Beschränkung auf banden- und gewerbsmäßige Delikte wird aufgehoben. Durch die Neuregelung sollen Verbrechensopfer auch einfacher als bisher an eine Entschädigung kommen.
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